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Was ist wichtig beim Abschluss einer BU?
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Der Schutz gegen Invalidität durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt. Denn die eigene Arbeitskraft ist ein Vermögen wert und ohne Absicherung droht der finanzielle Ruin, wenn man invalide wird. Aber der Berufsunfähigkeitsschutz ist nicht ohne Tücken: Deshalb sollte man immer auf die 7 Gebote achten, bevor man sich vertraglich bindet. 1. Ausreichend versichern: Die Versicherungssumme muss dem Einkommen angemessen sein, wer heute schon 2.500 Euro netto verdient, ist mit einer Monatsrente von 1.000 Euro schlecht beraten. Als Faustregel gilt: Vereinbart werden sollte immer eine Rente, die mindestens 80 % des letzten Nettoeinkommens beträgt. Nur so lässt sich der Lebensstandrad sichern. Wichtig ist, dass eine später einmal zu zahlende Rente flexibel gestaltet wird, sodass Preissteigerungen aufgefangen werden. Ein unverbindliches Angbeot mit einer ausreichenden Rente können Interessierte übrigens im Vergleichsrechner Berufsunfähigkeitsversicherung berechnen und anfordern: 2. Der Vertrag muss lange genug laufen. Natürlich sind Policen günstiger, die einen Schutz nur bis zum 55. Geburtstag vorsehen. Aber wie soll man im Fall der Fälle die 10 bis 12 Jahre bis zur Rente überbrücken? Verträge müssen bis zum Rentenbeginn laufen - mehr als 2 Jahre soltle die Lücke zwischen dem Ende der Rentenzahlungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung und den Zahlungen der gesetzlichen Rentge nicht betragen. 3. Nur uneingeschränkter Schutz ist guter Schutz. Bringt ein Antragsteller Vorerkrankungen mit, schlagen die Gesellschaften gelegentlich vor, bestimmte Krankheitsbilder vom Schutz auszunehmen. Tatsächlich ist das so, als wenn man gar keinen Vertrag hat, weil es im Ernstfall fast immer zum Streit um die Zahlungspflicht der Versicherung kommt. Statt eines Ausschlusses soltle man lieber einen Risikozuschlag vereinbaren, der ggf. nach Ausheilung der Krankheit aufgehoben werden kann. 4. Keinen verbundenen Schutz wählen. Immer noch gibt es Angebote, die den Schutz gegen Berufsunfähigkeit mit (Kapital-)Lebensversicherungen koppeln. Eine solche Verbindung macht vor allem bei Kapitallebensversicherungen keinen Sinn, da in diesem Fall ein hoher Anteil der Prämie in einen schlecht verzinsten Sparvertrag fließt und nur ein geringer Teil in die so wichtige Versicherung. Die Folge: Unterversicherung durch eine zu geringe Rente. Allenfalls mit einer Risikolebensversicherung macht die Verbindung Sinn, weil der Hinterbliebenenschutz meist zum absoluten Spartarif draufgelegt wird. 5. Keine abstrakte Verweisung vereinbaren. Es ist wichtig, dass der Tarif keine „Abstrakte Verweisung“ enthält. Der Versicherer kann sonst seine Leistungen verweigern, wenn man theoretisch noch in einem anderen Beruf arbeiten könnte. Das reduziert den Schutz quasi auf Null! 6. Gesundheitsfragen immer richtig beantworten. Die Gesundheitsfragen sind das A und O eines jeden Vertrages, weil sie die Basis für die Versicherung sind. Alle Fragen im Antragsformular müssen immer wahrheitsgemäß beantwortet werden. Notfalls sollte man bei seinen Ärzten nachfragen, wenn man sich unsicher ist bei Antworten, die sich auf die eigene Gesundheit beziehen. Der Grund: Weist der Versicherer später nach, dass man gesundheitliche Probleme verschwiegen oder Fragen nicht vollständig beantwortet hat, kann die Gesellschaft vom Vertrag zurücktreten – und das tut sie auch in aller Regel. Damit entfällt der Versicherungsschutz und man steht vor dem finanziellen Ruin, gegen den man sich gerade versichern wollte. 7. Nicht blenden lassen. Vor allem Direktversicherer werben immer damit, dass man nur den Nettobeitrag zahlen muss – das ist die reguläre Prämie abzüglich der anfallenden Gewinnbeteiligungen. Der Haken an der Sache: Kalkuliert der Versicherer schlecht und fallen Überschüsse weg, müsste man im schlimmsten Fall der Bruttobeitrag zahlen. Das ist der maximal vereinbarte Beitrag, der im Tarif vereinbart wurde. Geschrieben von Oliver Mest ( om [at] optimal-absichern.de ) |
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