Das ändert sich in 2012 bei Riester
Mit Beginn des Jahres 2012 gab es verschiedene Änderungen bei der Riester-Rente. Diese Änderungen bei dieser staatlich geförderten Altersvorsorge wirken sich auf den frühestmöglichen Rentenbezugsbeginn, die Regelungen für den Mindestbeitrag bei abgeleitetem Förderungsanspruch und den Garantiezins für Riester-Rentenversicherungen aus. Der Garantiezins sinkt auf 1,75% p.a.
Für ab 2012 abgeschlossene Riester-Verträge sinkt der Garantiezins von 2,25% im Jahr auf 1,75% im Jahr. Dieser Garantiezins ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt auch für andere Arten der Altersvorsorge.
Die Änderungen wirken sich bei Riester-Rentenversicherungen auf die garantierte Rente zum Vertragsablauf aus. Die tatsächliche Rente, die sich aus der garantierten Rente und den Überschüssen zusammensetzt, sinkt hierdurch nicht zwangsläufig. Allerdings wird der garantierte Anteil an der späteren Gesamtrente kleiner.
Rentenbezug bei der Riester-Rente erst ab 62 Jahre
Wie in der gesetzlichen Rentenversicherung auch steigt bei der Riester-Rente ab 2012 das frühestmögliche Renteneintrittsalter. In der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt die schrittweise Umstellung auf die Rente mit 67, mit der das Renteneintrittsalter dann je nach Geburtsjahrgang schrittweise von 65 auf 67 Jahre ansteigt. Auch für ab 2012 abgeschlossene Riester-Neuverträge steigt das frühestmögliche Alter des Rentenbezugs von 60 auf 62 Jahre an. Die Umstellung erfolgt hier aber nicht schrittweise sondern sprunghaft. Diese Änderungen gelten auch für die staatlich geförderten Vorsorgearten Rürup-Rente und betriebliche Altersversorgung.
Mindesteigenbeitrag für alle Pflicht
Bisher mussten Personen, die nur mittelbar förderberechtigt waren, keinen Eigenbeitrag zur Riester-Rente leisten um die Förderung zu erhalten. Mittelbar förderberechtigt bedeutet, dass eine Person ohne eigenen Anspruch auf die Riester-Förderung, durch einen förderberechtigten Ehepartner förderberechtigt wird.
Ab 2012 muss nun auch dieser Personenkreis der mittelbar Förderberechtigten einen Mindesteigenbeitrag von 60 Euro im Jahr leisten. Mit dieser Änderung der Förderbedingungen reagiert der Gesetzgeber auf die massenhafte Rückforderung von Zulagen, die für große Verunsicherung und Verärgerung unter den Riester-Sparern gesorgt hat.
Die Rückforderungen kamen zustande, weil Personen die bisher keinen Mindesteigenbeitrag leisten mussten, durch eine Veränderung ihres Sozialversicherungsstatus wie er durch die Aufnahme einer Berufstätigkeit oder die Geburt eines Kindes erfolgen kann, nun beitragspflichtig wurden.
Viele haben es durch Unwissenheit versäumt, ab der Änderung des Sozialversicherungsstatus eigene Beiträge zu entrichten. Hierdurch wurden die Rückforderungen ausgelöst. Durch den einheitlichen Mindesteigenbeitrag sollen Rückforderungen dieser Art in Zukunft vermieden werden.
Hintergrund: Anzahl der Riester-Verträge liegt bei etwa 15 Millionen
Nach der neuesten Statistik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) besaßen die Deutschen zum Ende des 4. Quartals 2011 etwa 15 Millionen Riester-Verträge. Dabei konnte insbesondere die Wohn-Riester-Variante (Eigenheimrente) profitieren.
Philipp Fey
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Geschrieben von Philipp Fey ( philipp_fey [at] riester-informationen.de )
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