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Eingeführt wurde der Arbeitsschutz im 19. Jahrhundert unter Kaiser Friedrich Wilhelm III. Die preußische Gewerbeordnung vom 17. Januar 1845 wurde später auch die Grundlage der Gewerbeordnung des Deutschen Reiches. Dieses verpflichtete Arbeitgeber dazu zum Schutz ihrer Arbeiter entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. In dieser Zeit wurde auch der Begriff Arbeiterschutz geprägt. Nachdem gegen Ende des 19. Jahrhunderts auch Angestellte und Beamte durch gesetzliche Regelungen vor Gefahren an ihrem Arbeitsplatz geschützt wurden, wurde aus dem Arbeiterschutz, der Arbeitsschutz. Mit dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, dem Arbeitssicherheitsgesetz von 1974, wurde der moderne Arbeitsschutz eingeführt, der sich heute zum einen mit sicheren Arbeitsbedingungen, sowie mit dem Gesundheitsschutz und auch mit dem so genannten personenbezogenen Schutz bei der Arbeit beschäftigt. Beim Arbeitsschutz unterscheidet man dabei zwischen dem Allgemeinen Arbeitsschutz und dem Sozialen Arbeitsschutz. Der Allgemeine Arbeitsschutz ist dabei dafür zuständig das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen und dafür zu sorgen, dass ihre Tätigkeit nicht gefährlich und unter der Einhaltung der Schutzbestimmungen abläuft. Der Soziale Arbeitsschutz hat zum Beispiel Arbeitszeiten oder den Kündigungsschutz zum Inhalt. Von Seiten der EU gibt es einheitliche Richtlinien für den Arbeitsschutz. Diese wurden auch in Deutschland ins nationale Recht umgesetzt. Die Überwachung des Arbeitsschutz findet in Deutschland durch die Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer statt. Neben dem Arbeitsschutzgesetz mit seinen Verordnungen gibt es noch eine Reihe von weiteren Richtlinien, die beim Arbeitsschutz zu beachten sind, wie zum Beispiel die Arbeitsstättenverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung, die Bildschirmarbeitsverordnung, sowie die Lastenhandhabungsverordnung, wie auch die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung und die Biostoffverordnung, sowie die Gefahrstoffverordnung, wie auch die Maschinenverordnung. Darüber hinaus fließen noch weitere Verordnungen und Gesetze in den Arbeitsschutz mit ein. Da der Arbeitsschutz ein breites Aufgabengebiet umfasst, verfügen viele Unternehmen über ein Arbeitsschutzmanagementsystem, wie zu Beispiel OHRIS oder SCC. Einbezogen in das Arbeitsschutzmanagement ist dabei in der Regel ein Betriebsarzt, sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Verantwortlich letztendlich für die Umsetzung des Arbeitsschutz in einem Unternehmen ist der Unternehmer selbst, bzw. derjenige, dem diese Aufgabe offiziell übertragen wurde. Der Arbeitsschutz regelt zum Beispiel, in wie weit bei welchen Tätigkeiten zum Schutz des Arbeiters bestimmte Berufsbekleidung getragen werden soll. Die Vorschriften erstrecken sich dabei vom Tragen bestimmter Sicherheitsschuhe, über das Tragen von einem Mundschutz bei der Verrichtung von bestimmten Tätigkeiten, bis hin zum Tragen von Einweganzügen und sonstiger Berufsbekleidung. Einen Überblick darüber, was es an Arbeitsschutzartikeln gibt, die laut den Vorschriften und Verordnungen eingesetzt werden müssen bei der Verrichtung von bestimmten Tätigkeiten, bietet die Webseite www.berufsbekleidung-fricke.de.
Geschrieben von Dean Verkühlen ( info [at] webtechnik.net )
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