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Warum die Aupair-Versicherung wichtig ist
Eine Zeit als Au Pair im Ausland zu arbeiten ist sehr aufregend. Ein neues Land, eine andere Kultur und Sprache, eine fremde Familie, mit der man lebt. Au Pairs nehmen aus dieser Zeit sehr viel mit und wachsen persönlich an der Verantwortung und den Herausforderungen, die diese Arbeit mit sich bringt. Was bei dieser spannenden Tätigkeit natürlich nicht fehlen darf ist eine Auslandskrankenversicherung.

Diese sollte aber auf die Bedürfnisse von Au Pairs zugeschnitten sein, da sie nicht einfach Urlaub machen, sondern arbeiten und somit anderen Risiken ausgesetzt sind. Für sie reicht die einfache Reiseversicherung nicht, sie sollten eine Aupair-Versicherung abschließen.

Die Aupair-Versicherung sichert nicht nur gesundheitliche Schäden wie ärztliche Behandlung oder Medikamente ab, es sind auch Mietsachschäden und Haftpflichtversicherung eingeschlossen. Auch beinhaltet sie medizinisch notwendigen Rücktransport, Krankentransport innerhalb des Landes, kosmetische Operationen, die durch einen Unfall nötig wurden, sowie Bergungskosten. Auch das Reisegepäck kann mitversichert werden. Von der Privathaftpflicht ausgeschlossene Schäden sind Kfz-Schäden. Diese werden von der Versicherung nicht übernommen.
Die Gepäckversicherung ist in vielen Paketen sehr umfassend. Es sind nicht nur die sich im Gepäck befindlichen Wertsachen versichert, sondern das ganze Gepäck. Es werden neben einfachen Schäden und Verlust auch Diebstahl, vorsätzliche Sachbeschädigung durch Dritte und Unfälle wie Brand oder Blitzschlag versichert.
Die Leistungen der privaten Reisekrankenversicherung beschränken sich auf neue, unerwartete Krankheits- oder Unfälle. Falls schon vor Antritt der Reise feststand, sich im Ausland einer bestimmten Behandlung zu unterziehen oder dass ein Schadenfall eintreten würde, der behandelt werden muss, werden diese Kosten nicht von der Versicherung übernommen. Auch werden keine Behandlungskosten übernommen, die über die Notfallbehandlung hinaus gehen, zum Beispiel Ursachenforschung, Impfungen oder Vorsorgeuntersuchungen. Auch diese Kosten müssen selbst getragen werden.

Wie bei anderen Reiseversicherungen gilt, dass die Arztrechnungen einzureichen sind, damit die Kosten auf das Konto des Versicherten zurückerstattet werden können. Sollte ein Aufenthalt im Krankenhaus nötig werden, setzt man sich direkt mit der Versicherung in Verbindung, damit umgehend alles geregelt werden kann und man nicht selbst in Vorkasse treten muss. Hat man die Versicherung über den Krankenhausaufenthalt in Kenntnis gesetzt, wird sie sich mit dem Krankenhaus in Verbindung setzen.



Geschrieben von Stefan Weber ( team [at] expertensicher.de )

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