| Was bedeutet die Versicherung konkret? |
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Die Rechtsprechung der Kfz Versicherung weicht von der allgemeinen des Schadenersatzrechtes in Teilen ab, dafür aber recht deutlich.
Üblicherweise gilt die Regelung dass der Fahrzeugführer des Unfallwagens schadenersatzpflichtig ist. Da man in Deutschland allerdings niemals jedem Menschen eine solche Versicherung aufzwingen kann, griff der deutsche Gesetzgeber auf eine kleine Hilfe zurück. Er machte mit Paragraph 7 nicht nur den Fahrer haftbar, sondern zieht den Halter des Unfallfahrzeugs ebenso heran. Im Gegensatz zum Schadenersatzrecht gilt dies auch, wenn den Halter des Fahrzeugs keine Schuld trifft.
Nach dem Schadenersatzrecht ist man nur für Dinge zur Verantwortung zu ziehen, wenn man selber etwas auch verschuldet hat. Die Kfz-Haftpflichtversicherung trennt sich von diesem Gedanken und wendet sich direkt an den Halter des Fahrzeugs.
Um den Geschädigten bei Unfällen zu schützen gilt die Kfz Versicherung als Pflichtversicherung. Ist diese nicht abgeschlossen, so verfällt die Berechtigung das Auto fahren zu dürfen. Zusätzlich existiert für deutsche Versicherer ein so genannter Kontrahierungszwang. Das bedeutet das die Versicherer eine Kfz Autoversicherung in jedem Fall bestätigen müssen. Dies kann unter ganz bestimmten Vorraussetzungen in Ausnahmen jedoch verweigert werden.
Abgedeckt werden von der Autoversicherung unterschiedliche Punkte. Zu ihnen gehören Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden sowie die immateriellen Schäden zu denen das Schmerzensgeld zählt.
Sollte eine direkte Betriebsgefahr ersichtlich sein, so ist dies auch versichert. Die Versicherung bezieht sich dann auch auf den jeweiligen Fahrzeugführer.
Die Autoversicherung hat eine große Besonderheit. Den Versicherungsanbietern ist es erlaubt auch ohne Zuspruch der versicherten Person Schäden zu regulieren. Durch diese Regulierungsvollmacht ist man als Versicherungsnehmer aber berechtigt im eintretenden Fall ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen.
Diese Versicherung gilt als besonders hilfreich gegenüber den Geschädigten, da diese sich nicht an die versicherte Person wenden müssen, sondern ihre Ansprüche direkt der Versicherung gegenüber geltend machen können. So ist gewährleistet, dass auch im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Versicherten Schadenersatz geleistet werden kann und man als Opfer nicht vor finanzielle Schwierigkeiten gestellt wird.
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Geschrieben von Alexander Engel ( kfz-versicherung.online [at] gmx.de )
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