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Das Bankrecht normiert Pflichten für Banken und Kreditinstitute

Bankrecht in Deutschland wird immer wichtiger


Das Bankrecht nimmt in Deutschland eine immer wichtigere Stellung ein. Dabei geht es oftmals nicht um die Tatsache, dass nahezu jeder volljährige Deutsche über ein eigenes Konto bei einer Bank oder Sparkasse verfügt, sondern Konflikte mit den Banken kommen vor allem dann zum Tragen, wenn es um Probleme rund um die Anlage von Geld geht.

Naturgemäß geht jeder Bankkunde mit einer großen Erwartungshaltung auf den eigenen Bankberater zu, wenn er sein mühsam erarbeitetes oder vielleicht auch im Wege der Erbfolge erhaltenes Geld zum Zwecke der Vermögensmehrung anlegen will. Bei der Vermögensanlage spielen meist drei Faktoren eine entscheidende Rolle. Zum einen wird ein gewissenhafter Vermögensberater immer nachfragen, ob der Kunde über das Geld möglicherweise in absehbarer Zeit wieder verfügen will. Der Anlagehorizont ist also zu klären, wenn man mit dem Bankrecht nicht kollidieren will. Will man das Geld für ein Jahrzehnt sicher verwahren oder benötigt man es vielleicht doch bereits im nächsten Jahr für eine etwas umfangreichere Sanierung des eigenen Hauses.

Weiter muss der Berater bei dem Kunden zwingend abfragen, wie hoch seine Risikobereitschaft ist. Wenn auch die Solidität des gesamten Finanzsystems im Zuge der letzten Krisen insgesamt Schrammen abbekommen hat, so kann man auch heute noch klar zwischen seriösen Finanzanlagen einerseits und hoch spekulativen Engagements andererseits unterscheiden.

Und schließlich wird der Anlageberater gemeinsam mit dem Kunden klären müssen, wie die Ertragsseite der Geldanlage ausgestaltet sein soll. Die Spannbreite reicht dabei von Erträgen, die nicht einmal die Inflationsrate ausgleichen bis hin zu fabelhaften Margen im zwei- oder gar dreistelligen Bereich, die jedem Sparbuchsparer die Tränen in die Augen treiben. Klar ist aber, dass auf dem Weg zur im konkreten Fall richtigen Geldanlage viele Stolperstellen auf Anlageberater und Kunden lauern.

Und genau hier setzt das Bankrecht an. Unterläuft dem Anlageberater ein Fehler, wird der Kunde mit Hilfe der Gerichte versuchen, seinen Schaden wieder gutzumachen. Dabei muss jedem Anleger klar sein, dass er eine erklärtermaßen mit Risiko behaftete Anlageentscheidung nicht mit Hilfe der staatlichen Gerichte rückgängig machen kann, wenn sich die erhofften Gewinnchancen am Ende der Tage nicht realisieren. Nur wenn der Bank oder dem Anlageberater ein Vorwurf gemacht werden kann, dass entweder gar keine, eine unvollständige oder am Ende sogar bewusst falsche Beratung gegeben wurde, hat man vor Gericht die Chance, den erlittenen finanziellen Verlust ausgeglichen zu bekommen. Dabei ist entscheidend bei einem Prozess gegen die eigene Bank immer wieder die Frage, ob man in der Lage ist, ein Fehlverhalten der Bank tatsächlich zu beweisen.

 
 
 
 


Geschrieben von Georg Weißenfels ( 1160-394 [at] onlinehome.de )

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