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Basis-Rente besser als ihr Ruf und noch dazu viele Vorteile

Pro & Kontra der Basisrente – Die Altersvorsorge nicht nur für Selbstständige

Gerade in Zeiten von Harz IV und Co haben sich die Prioritäten für die Altersvorsorge drastisch geändert. Wenn früher die mögliche Rendite im Vordergrund stand, nimmt jetzt die „Harz IV – Sicherheit“ einen höheren Stellenwert ein. Denn wer will schon für das Alter vorsorgen, wenn er in Zeiten der wirtschaftlichen Schwäche und möglicher Insolvenz, diese Altersvorsorge aufzehren muss? Die Basis – Rente, auch schlicht „Rürup – Rente“ genannt, ist eine seit dem 2005 staatlich subventionierte Altersvorsorge und bietet neben der Sicherheit der Unpfändbarkeit in der Ansparphase, auch große Flexibilität bei der Beitragsgestaltung. Wer fürs Alter sicher vorsorgen will, kommt an ihr nicht vorbei!
Welche Vorteile bietet die Basis – Rente im Einzelnen?

Vor- & Nachteile

Sicherheit – Schutz der getätigten Beiträge während der Ansparphase vor Insolvenz und Harz IV.

Beitragsgestaltung – Die Beiträge können in monatlichen Beiträgen oder auch als jährlichen Einmaleinzahlungen (z.B. aus Einkommensrückerstattung) vorgenommen werden.

Steuerlicher Vorteil – Die Beiträge können stufenweise als Versorgungsaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Zu empfehlen ist hier auch die Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn der Beitraganteil hier max .49 % für die Zusatzversicherung und mind. 51 % für die Basisversicherung betragen.

Kombinationsmöglichkeiten – Eine Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist immer ratsam, da hier wie oben beschrieben diese Beiträge dann als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können. Auch ratsam ist bei Ehepaaren eine Kombination mit einer Hinterbliebenen – Rente, die ist jedoch abhängig vom Versicherer.

Nachteile der Basis-Rente.
Beiträge (jährlicher Höchstbetrag: Single 20.000 € und Ehepaare max. 40.000 € ) können zur Zeit nur gestaffelt steuerlich geltend gemacht werden (im Jahr 2007 64 % - steigt stufenweise bis 2025 auf 100 %).
Ein Kapitalwahlrecht in der Bezugszeit besteht nicht – es wird immer eine Leibrente gezahlt. Basis – Renten – Verträge können nicht beliehen, übertragen, vererbt oder verschenkt werden. Ebenso ist eine Kündigung oder die Auszahlung eines „Rückkaufswertes“ nicht möglich. Hier hilft allerdings die sehr flexible Beitragsgestaltung einzelner Versicherer.
Der Rentenbeginn ist frühestens mit dem 60. Lebensjahr möglich.

Fazit

Trotz einiger Nachteile, ist die Basis – Rente eine der besten und sichersten Altersvorsorge und das nicht nur für Selbstständige, sondern auch für Angestellte. Vergleichen lohnt sich, um im Alter sich beruhigt zurücklehnen zu können. Wir zeigen Ihnen im Altersvorsorge-Versicherungsvergleich mit bis zu 168 Gesellschaften, welcher Ihr sicherster Weg zur richtigen Altersvorsorge ist.


Geschrieben von S. Rascher ( kontakt [at] check-fin.de )

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