Bezahlung von Rechtsanwälten
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Grundsätzlich erfolgt die Bezahlung der Rechtsanwälte nach der Rechtsanwaltsgebührenverordnung (RVG). Diese ist Gesetz und für den Anwalt bindend. Trifft der Rechtsanwalt eine schriftliche Vereinbarung mit dem Mandanten, kann er auch höhere Gebühren verlangen. Verboten ist allerdings die Vereinbarung eines Erfolgshonorars, was in anderen Ländern durchaus üblich ist. Für die jeweils gültigen Anwaltsgebühren gibt es eine Tabelle, in der sowohl die Anwalts- und die Gerichtsgebühr in Abhängigkeit vom Streitwert aufgeführt sind. Hinzu kommt dann noch die gesetzliche Mehrwertsteuer. Den passenden Anwalt vor Ort suchen kann man auf „info-aertze.de“, in dem die Postleitzahl des Wohnortes und das Rechtsgebiet eingegeben wird. Wer den Weg zu einem Anwalt noch nicht braucht sondern nur eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen möchte, der kann das auch online tun oder eine telefonische Beratung in Anspruch nehmen. Die Online Rechtsberatung und die telefonische Rechtsberatung gibt es nur in Deutschland. Es gibt auch telefonische Rechtsberatung unter Sonderrufnummern, wo dann pro Gesprächsminute Gebühren fällig werden. Bei der telefonischen Rechtsberatung wird ebenfalls über die Gesprächsminuten abgerechnet. Der Ratsuchende sollte bevor das Telefonat beginnt genau nach den gegebenen Hinweisen verfahren, damit am Ende des Gesprächs, dass ungefähr sechs Minuten dauert auch alle wichtigen Punkte geklärt sind. Bei der online Rechtsberatung wählt der Ratsuchende das passende Rechtsgebiet aus, stellt seine Frage und erhält umgehend ein individuelles Angebot, das auch den Preisbeinhaltet zurück. Wird das Angebot abgelehnt entstehen keine Kosten. Bei der E-Mailberatung werden selbverständlich alle Daten in SSL verschlüsselter Form übertragen, so dass der Zugriff fremder Personen ausgeschlossen werden kann. Es können Dokumenten-Attachments mit dem Anwalt ausgetauscht werden.
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Geschrieben von Wolfgang Dollendorf ( wolfgang.dollendorf [at] rock-away.de )
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