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Fähigkeiten und Einsatz von Brandschutztüren
Brandschutztüren bzw. Feuerschutztüren dienen speziell im Brandfall dazu, einen Raum vor eindringendem Feuer zu schützen. Die Gewalt des Feuers bringt allerdings mit der Zeit die Stabilität einer solchen Brandschutztür in wackeln. Daher wurden, um die Stabilität einer Brandschutztüre bewerten zu können, sogenannte Brandschutzklassen eingeführt. Dabei unterscheidet man die Klassen T30, T60, T90, T120 und T180. Die Zahl hinter dem T beschreibt dabei immer die Zeitspanne in Minuten bis die Türe dem Feuer nachgibt.

Eine interessante Vorschrift für die Verwendung von Brandschutztüren ist, dass diese immer selbstverschließend sein müssen. Brandschutztüren dürfen niemals mit Keilen oder sonstigen Gegenständen offen gehalten werden. Die neueste Generation von Brandschutztüren ist mit Kombination aus Rauchmelder und einer Feststellanlage ausgestattet. Meldet der Rauchmeldung einen Alarm, so schließt sich die Türe automatisch.

Wo und wie Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die Landesbauordnung. Dabei besitzt in Deutschland jedes Bundesland eine eigene Ordnung. Insbesondere kommt diese Art der Tür in langen Fluren zur Raumunterteilung oder zwischen Wänden zum Einsatz.

Des Weiteren gibt es Brandschutztüren, welche rauchdicht sind. Das ist nicht zwangsläufig so und so gibt es auch Rauchschutztüren, welche keine Widerstandskraft gegen eindringendes Feuer besitzen. Im Notfall sollen Rauchschutztüren für mindestens 10 Minuten das Eindringen von Rauch verhindern können, so dass Menschen im Notfall mindestens diese 10 Minuten ohne Sauerstoffmasken überleben können.

Wo Brandschutztüren einzubauen sind, ist in der Landesbauordnung bzw. den jeweils gültigen Sonderbauvorschriften geregelt (In Deutschland und Österreich hat jedes Bundesland eine eigene Bauordnung!). Im Allgemeinen werden Brandschutztüren zwischen notwendigen Fluren und Treppenräumen und in Brandwänden gefordert. Zur Unterteilung von langen Fluren werden üblicherweise Rauchschutztüren eingesetzt. Die Rauchschütztüren müssen wie bereits bei den Brandschutztüren beschrieben selbstschließend sein. Brandschutztüren müssen unter einer Beaufsichtigung zugelassen werden, wobei diese Zulassung auch den Einbau regelt.

Die Materialen aus welchen Brandschutztüren gefertigt werden sind sehr unterschiedlich. Hauptsächlich wird Stahl für die Herstellung verwendet. Neben Stahl gibt es aber noch Aluminium und Holz, als auch Mischkonstruktionen dieser Materialien.

Geschrieben von Sven Heib ( sh [at] beyond-media.net )

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