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Darlehen für Mietschulden

Mietschulden über Darlehen finanzieren


Darlehen für Mietschulden können genutzt werden, wenn Mieter ihrem Vermieter den geschuldeten Mietzins für einige Zeit nicht überweisen konnten. Derartige Situationen können beispielsweise dann eintreten, wenn Menschen aufgrund einer Krankheit oder längerer Arbeitslosigkeit in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Durch das reduzierte Einkommen ist es dann vielfach nicht mehr möglich, die hohen Mietforderungen zu begleichen.


Die entstandenen Rückstände müssen aus rechtlicher Sicht jedoch binnen kurzer Zeit getilgt werden. Andernfalls hat der Vermieter das Recht, den Mietvertrag zu kündigen. In diesem Fall würden zusätzlich zu den Mietschulden auch noch weitere Probleme auf die Betroffenen zukommen. Um dies zu vermeiden ist es wichtig die Schulden so schnell wie möglich zu tilgen und nicht erst zu warten bis die Rückstände angespart auf dem eigenen Konto liegen.

Darlehen als Alternative

Menschen, die nun wieder über eine geregelte Beschäftigung verfügen, können das Darlehen für Mietschulden in Anspruch nehmen. Diese Darlehen, die als Ratenkredite vergeben werden, können bei Banken und Sparkassen beantragt und in monatlichen Raten zurückgezahlt werden. So ist es mit dem Darlehen für Mietschulden also möglich, die Rückstände sofort auszugleichen und den Vermieter zu beruhigen. Die monatlichen Raten können aufgrund der häufig variablen Laufzeiten von 12-84 Monate individuell auf die persönliche finanzielle Situation abgestellt werden, so dass Probleme mit der Kreditrückzahlung nicht auftreten sollten.


Voraussetzungen für die Darlehensvergabe
Um ein Darlehen für die vorhandenen Mietschulden aufnehmen zu können, sind jedoch einige Voraussetzungen notwendig. So vergeben die Banken ihre Darlehen nur dann, wenn Antragsteller ein regelmäßiges, dauerhaftes Einkommen nachweisen können. Dieses muss zudem in der Regel als Arbeitnehmer erzielt werden, da Ratenkredite an Selbstständige oder Freiberufler nicht vergeben werden.
Im Rahmen ihrer Kreditprüfung werden die Banken auch eine Haushaltsrechnung aufstellen, um die Höhe des Haushaltsüberschusses zu überprüfen. Nur dann, wenn ausreichend Geld vorhanden ist, die Kreditrate zu tragen, kann die Kreditgenehmigung erfolgen.

Keine Darlehensvergabe an Arbeitslose
Aus den vorgenannten Gründen ist es nicht möglich, dass ein solches Darlehen an Menschen ohne Arbeit vergeben wird. Arbeitslose und Hartz-IV-Empfänger können diese Kredite ebenso nicht in Anspruch nehmen wie Eltern, die Erziehungsgeld erhalten, da es sich in jedem Fall um zeitlich befristete Einnahmen handelt, deren Höhe sich nach kurzer Zeit ändert.
Auch Hausfrauen können derartige Kredite nicht beantragen, da sie grundsätzlich nicht über Einkommen verfügen.
Einen weiterführenden Artikel zu dem Thema finden Sie auf folgender Seite:
www.kredit-wissen.info


Geschrieben von Max Moritz ( pegrim12 [at] yahoo.de )

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