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Das Finanzamt ist für den Einzug der Einkommensteuer zuständig.
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Jedes Jahr zum 31. Mai sind viele Bundesbürger in Deutschland in der Pflicht, ihre Einkommensteuererklärung beim örtlichen Finanzamt einzureichen. Hierbei ist immer das Finanzamt zuständig, wo der Bürger seinen Hauptwohnsitz innehat. Wer also zum Beispiel in Hamburg gemeldet ist, wird entsprechend beim Finanzamt Hamburg geführt. Doch was ist die Einkommensteuer? Auf welche Einkommensarten wird sie erhoben? Und wer ist zu einer Einkommensteuererklärung verpflichtet? Die Einkommensteuer wird von allen natürlichen Personen erhoben, welche ein Einkommen in dem zur Versteuerung maßgeblichen Jahr bezogen haben. Sie ist eine Bundessteuer, welche auf dem Einkommensteuergesetz basiert. Derzeitig besteht ein Grundfreibetrag von 7.664 Euro, welches für jemanden, der ein geringeres Jahreseinkommen nach dem Einkommenssteuergesetz nachweist, Einkommensteuerfreiheit bedeutet. Der Eingangsteuersatz, der bei Überschreitung dieser Grenze erhoben wird, beläuft sich auf 15 %. Die Einkommensteuer wird nach dem Prinzip der Progression vom Finanzamt erhoben, dass heißt der Steuersatz steigt parallel zum versteuernden Einkommen. Der Spitzensteuersatz in Deutschland liegt zur Zeit bei 42 % für Jahreseinkommen zwischen 52.152 Euro und 250.000 Euro und bei 45 % für Jahreseinkommen ab 250.001 Euro. Es werden folgende Einkommensarten unterschieden: Einkünfte aus der Selbstständigkeit, der nicht-selbstständigen Tätigkeit (Angestellte oder Arbeiter), Einkommen über Zinserträge und Vermietung oder auch Verpachtung sowie Lohnersatzleistungen. Außerdem werden Einnahmen, die im Bereich der Land- und Forstwirtschaft oder einem Gewerbebetrieb entstehen zu den einkommensteuerpflichtigen Einkommensarten gezählt. Verpflichtet, die Einkommensteuererklärung im auf das Arbeitsjahr folgenden Jahr beim Finanzamt einzureichen, sind grundsätzlich alle Personen, die vom Finanzamt dazu aufgefordert werden, mehr als den Freibetrag verdient haben und ihre Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit beziehen. Dies sind entsprechend teilweise Fälle, in denen eine entsprechende Versteuerung der Gelder noch aussteht. Grundsätzlich kann es sich jedoch für jeden lohnen auch freiwillig die Steuererklärung abzugeben, da nicht nur eine Nachzahlung folgen kann, sondern auch ein selbstersparter Geldsegen, den man ansonsten dem Finanzamt zur Verteilung überlässt. Im Zuge des Internet-Zeitalters haben sich natürlich auch die Finanzämter angepasst. Die Steuerklärung kann in Deutschland mittlerweile zeitsparend mit einer eigens für die Finanzämter erstellten und für die Bundesbürger kostenlos erhältlichen Software namens ELSTER erstellt werden. Schließlich sollte klar sein, dass die Einkommensteuer eine wichtige Einnahme für den Staat bedeutet und davon Projekte, die wiederum der ganzen Gesellschaft zugute kommen, finanziert werden. Geschrieben von Andre Richter ( info [at] finanzamt24.de ) |
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