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Am 01.01.2008 wurde das Versicherungsvertragsgesetz für...
Am 01.01.2008 wurde das Versicherungsvertragsgesetz für die Versicherten deutlich besser gestellt, weil es den Anforderungen des Verbraucherschutzes nicht mehr gerecht wurde. Es soll zukünftig eine Dokumentation des Beratungsgespräches erstellt werden und umfassende Beratung stattfinden. Dies gilt auch für bereits bestehende Versicherungsverträge. Die Dokumentationspflicht erbringt dem Versicherungsnehmer im Streitfall den Beweis über eine Falschberatung vom Versicherer. So hat er mehr Chancen auf einen Schadensanspruch. Ebenso soll diese Regelung für mehr Transparenz sorgen.

Zudem gilt auch ab dem 01.01.2008, dass der Versicherungsnehmer vor Abschluss der Versicherung über die Allgemeinen Versicherungsbedingungen in Kenntnis gesetzt werden muss. Dies kann jedoch vom Versicherungsnehmer schriftlich widersprochen werden.

Tritt ein Versicherungsfall ein, besteht dem Geschädigten ein Direktanspruch an das Versicherungsunternehmen. So kann der Geschädigte seine Ansprüche besser gelten machen und kann davon ausgehen, auch was für den Schaden zu bekommen. Auch wenn der Schuldner Insolvent ist. Dies gilt allerdings nur in Einzelfällen, wie zum Beispiel bei der Kfz- Haftpflichtversicherung.

Das Ziel dieser Änderung soll sein, dass bei allen Versicherungsverträgen mehr Interessenausgleich und Verbraucherschutz bestehen soll. Besonders gilt es den Überschussbeteiligungen in den Lebensversicherungen. Das Versicherungsrecht soll die Rechtsbeziehung rund um den Vertrag zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer regeln. Das gehört zum Zivilrecht. Zum Sozialrecht gehört es, wenn das Versicherungsrecht zwischen Sozialversicherungsträgern, wie gesetzliche Rentenversicherung und gesetzliche Krankenkasse stattfindet.
Das Versicherungsrecht auf privater Basis und kommt nicht Kraft Gesetzes zustande. Nach Abschluss einer Versicherung, muss auf dem Vertrag eine Willenserklärung unterschrieben werden. Diese muss mit dem Versicherer und Versicherungsnehmer übereinstimmen.
Das Versicherungsrecht gilt hauptsächlich für Privatpersonen. Es wird in drei Bereiche eingeteilt. Das Versicherungsaufsichtsrecht, das Versicherungsunternehmensrecht und das Versicherungsvertragsrecht.

Bei Streitigkeiten hilft aber trotzdem oft nur ein Gang zu einem Fachanwalt für Versicherungsrecht, denn trotz der deutlichen Besserstellung von Versicherungsnehmern, führen kleine Unstimmigkeiten oftmals zu Rechtsstreitigkeiten mit ungewissem Ausgang. Ohne kompetente rechtliche Unterstützung ist das für viele Versicherungsnehmer gegen gerade große Versicherungen ein aussichtloser Kampf.

Geschrieben von Holger Lenzdorf ( info [at] seven-store.de )

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