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Das Wettbewerbsrecht gliedert sich in verschiedene Rechtsgebiete


In der heutigen Wirtschaft geht es turbulent zu. Waren und Produkte kommen längst nicht mehr nur aus dem eigenen Land. Inzwischen ist die Wirtschaft eine globale Angelegenheit. Als logische Konsequenz ergibt es sich, dass es häufig zu Streitigkeiten kommt, deren Klärung unter anderem mit Hilfe des Wettbewerbsrechts erfolgt. Oder aber es kommt zu unerlaubten Absprachen zwischen einzelnen Unternehmen, was die Anhebung von Preisen für eine bestimmte Ware oder Dienstleistung betrifft.

Eine große Rolle bei der Umsetzung des Wettbewerbsrechts spielt das Bundeskartellamt. Von diesem wird beispielsweise die Preisbildung in verschiedenen Branchen überwacht. In Deutschland herrscht die soziale Marktwirtschaft. Die Rahmenbedingungen der Wirtschaft werden vom Staat vorgegeben. Eine Grundlage dafür bildet das Wettbewerbsrecht.

Das Wettbewerbsrecht gliedert sich in verschiedene Rechtsbereiche. Wie komplex das Wettbewerbsrecht ist, kann man bereits aus den oben beschriebenen Ausführungen erahnen. Das Kartellrecht und das Lauterkeitsrecht sind die Hauptgebiete des Wettbewerbsrechtes. Die Verordnungen und Gesetze innerhalb dieser Bereiche greifen ineinander und verfolgen das gleiche Ziel: Am Ende soll ein fairer Wettbewerb auf dem Markt stattfinden, bei welchem jeder die gleichen Chancen hat.

Die Umsetzung des Wettbewerbsrechtes hat einen wesentlichen Einfluss auf die Volkswirtschaft des jeweiligen Landes. In Deutschland steht, wie schon erwähnt, der freie und faire Wettbewerb an erster Stelle. Die Teilnehmer am deutschen Markt werden durch das Wettbewerbsrecht in gewisse Bahnen gewiesen. Die Grenzen jedoch sind weitläufig, so dass jeder Teilnehmer eine reelle Chance erhält, sich zu behaupten.

In Deutschland ist es sogar üblich, mit Subventionen die Konkurrenzfähigkeit am Markt zu fördern. Das sogenannte Beihilfenrecht ist daher ebenfalls im weitesten Sinne zum Wettbewerbsrecht zu zählen.

Durch das Zusammenwirken dieser drei Rechtsbereiche wird ein gesundes Gleichgewicht auf dem Markt erreicht, zumindest in der Theorie. Würde dieses Gleichgewicht in der Praxis vorhanden sein, gäbe es keine Monopole und keine Preisabsprachen zwischen den Unternehmen. Auch die Zahl der Insolvenzen müsste in diesem Falle drastisch sinken.

 
 
 
 


Geschrieben von Michael Dunker ( redaktionsservice [at] googlemail.com )

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