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Mit der Etablierung und Verbreitung des Internets, ist das Internet- oder auch Onlinerecht ein relevantes, aber nicht eigenständiges, Rechtsgebiet geworden. Mit dem Internet müssen sich ständig Internetuser und Juristen auseinandersetzen, z.B. auch der Rechtsanwalt Mühlacker.
So ebenfalls einige Juristen sesshaft Esslingen, die sich auf das oben benannte juristische Thema konkretisiert haben. Das Internetrecht basiert auf Urheberrecht, Verwertungsrecht, Rechteübertragungen, aber auch Wettbewerbsrecht und strafrechtlich relevante Handlungen, z.B. bei pornografischen oder rassistischen Webseiten. Das beinhaltet ebenfalls Marken- und Namenrecht als auch Datenrecht.
Aber erst Ende der 90er Jahre, als der Güteraustausch mit kommerziellen Waren im Internet immer mehr stieg, war es notwendig, ebenfalls für das Internet Gesetze zu herauszufinden. Zu Beginn wurde diese Entscheidung von den Benutzern des Internets nicht wohlwollend aufgenommen. Vor allem im Internet wurde gern ein rechtsfreier Raum gesehen, in dem angebliche Anonymität an der Tagesordnung war. Mit dem Internet wurde es im Internet mit den Rechtssätzen auch nicht gerade ernst genommen. Dies registriert der User auch aktuell zu oft am eigenen Leib bzw. Geldbeutel, falls z.B. Geld für nicht existierende Artikel bezahlt wurde. Vor allem Das Entwenden von Bild- und Textdateien ist zurzeit noch weit verbreitet. Spätestens nach nicht zählbaren Viren- und Würmerangriffen auf die eigenen Computer ist klar geworden, dass es ohne Gesetze nicht beherrschbar ist. Seit Neuestem ist ebenfalls jeder Betreiber einer Internetseite zu einem ordentliche erstelltes Impressum verpflichtet, was den unlauteren Gebrauch danke des Internets eindämmen soll.
Vor allem das Wettbewerbsrecht ist ein bedeutsamer Teil des Internetrechts. Es behandelt Wettbewerbshandlungen und Wettbewerbsbeschränkungen und kämpft gegen unlauteren Wettbewerb. Vor allem sollen Monopole abgewendet und eine volkswirtschaftliche Beständigkeit erreicht werden. Es dient also dem Wettbewerb zwischen den im Internet Selbstständigen mit dem Fazit des freien Leistungswettbewerbs. |
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Geschrieben von A. Gerhard ( fosforito [at] gmx.net )
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