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Gesetzliche Dichtheitsprüfung Abwasser für Hauseigentümer ist...
Lt. § 61 a Landeswassergesetz ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, seine Grundstücksentwässerungsleitungen auf Dichtheit prüfen zu lassen bzw. diese sanieren zu lassen. Jedes privat oder gewerblich genutzte Gebäude produziert Abwasser, welches über ein privates Leitungsnetz dem öffentlichen Abwasserkanal zugeführt wird. Der Hauseigentümer ist somit also für sein auf dem Grundstück befindliches Leitungsnetz verantwortlich.

Die Dichtheitsprüfung hat bis zum Ende des Jahres 2015 zu erfolgen. Für Grundstücke in Trinkwasserschutzzonen gelten abweichende Fristen. Der Gesetzgeber hat dies eingeführt, da durch etliche Jahre der Nutzung Schäden an Abwasserleitungen unbemerkt auftreten können.

Sollte eine Abwasserleitung undicht sein, kann dies gravierende Folgen für die Umwelt haben. Grundwasser und Boden werden verunreinigt, die daraus folgenden Schäden sind nicht abzusehen. Die Dichtheitsprüfung ist von einer Fachfirma ausführen zu lassen. Dabei werden die Abwasserleitungen gereinigt und mit einer Kamera untersucht. Dieser Vorgang wird dokumentiert. Wenn keine Schäden vorliegen, erhält der Eigentümer ein Dichtheitszertifikat, das 20 Jahre Gültigkeit besitzt.

Sollten Mängel festgestellt werden, hat der Eigentümer Zeit, diese bis spätestens 2015 beseitigen zu lassen. Es ist auch nicht immer eine aufwändige Sanierung erforderlich. In manchen Fällen kann das Rohr von Innen repariert werden oder nur ein Teilstück ausgetauscht werden. Die Kosten können daher natürlich erheblich variieren. Nach Ablauf von 20 Jahren muss der Eigentümer erneut eine Dichtheitsprüfung durchführen lassen.

Die Kosten dafür liegen bei ca. 200 € bis 500 € in Abhängigkeit der Größe des Grundstücks bzw. des Ausmaßes der Abwasseranlage.

Geschrieben von Sophie Arens ( SophieArens [at] gmx.net )

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