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Die 1 Euro GmbH
Zweck des deutschen Bundestages ist es den Gründungswilligen dieses zu erleichtern. Die Eröffnung einer GmbH sollte mit einem Grundeinsatz von einem Euro umsetzbar sein. Bisher benötigte man für eine GmbH-Gründung ein Gundkapital von wenigstens 25.000 €. Wie das Handelsblatt meldete besteht ein Konsenz zwischen den Gruppen der Regierung und eine entsprechende Reform soll im Bundestag beschlossen werden. Die in der BRD vorherrschend genutzte GmbH soll gegenüber der britischen Limited gestärkt werden. Der Grund für den Entschluss das Grundkapital auf einen Euro zu ändern ist der negative Trend der Firmengründungen. Mit der Änderung des Gesetzes für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung möchte der Gesetzgeber dem negativen Trend entgegen wirken. Weiterhin zur GmbH soll es die von der Haftung beschränkte Unternehmergesellschaft geben. Mit einem Stammkapital von einem € besteht ab 01.01.2008 die Gelegenheit eine Existenzgründung in Form der so genannten haftungsbeschränkten 1 € GmbH vorzunehmen. Die Bildung der Rechtsform GmbH soll vielversprechender gemacht werden. Rechtlicher Hintergrund zu Gunsten der Mini-GmbH (1 Euro GmbH) wurden im Gesetz zur Modernisierung des Rechtes einer GmbH und zur Missbrauchsbekämfung (MoMiG) aufgeschrieben. Die amtliche Bezeichnung davon heißt "haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft". Kennzeichen der neuen Unternehmensform ist das geringe Mindeststammkapital, denn die Gesellschaftsanteile können ab einem Euro gestückelt werden. Eine Mustersatzung kann ohne vom Notar beglaubigte angewendet werden. Durch diese Nutzung und dem möglichen Eintrag in das Register der Handelskammer kann die GmbH-Gründungsdauer ohne Probleme werden. Das zu entrichtende Geld erfolgt in bar, also ohne Sacheinlagen. Eine große Anzahl der Mitwirkenden ist auf drei festgelegt, ferner sind die GmbH-Gründer in der Gesellschafterliste vermerkt. Als Grundsicherheit sind 25% des Jahresgewinnes anzulegen, bis ein Eigenkapital in Höhe von zehntausend € gespart ist. Das ist auch das Stammkapital der uns bekannten GmbH. Auftreten muss die Firma mit dem Zusatz UG. Die Abkürzung könnte sich im Rechtsverkeher auch als nachteilig erweisen, es zeigt dem Vertragspartner, der sich mit Abkürzungen auskennt, dass dieser GmbH dieses Kapitalstamm in Höhe von 10.000 € fehlt. Sonst unterliegt die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) den selben Gesetzen wie die GmbH. Auf der einen Seite steht die Mini-GmbH unter der kompletten Überwachung durch die Finanzverwaltung, anderseits hat sie auch Vorteile für Gründer einer Existenz. Es ist nicht nur für den deutschen Staat ein Vorteil dar, wenn durch die Mini-GmbH, die zahkreiche Auswanderung von Unternehmen in das englische Recht, mit dem Inhalt der Limited, sowie der Missbrauch in Form von „Briefkastenfirmen" eingedämmt wird. Positiv muss man bemerken, dass der Unternehmensführer, keinen Firmensitz in England mehr vorweisen muss und der Papierkram auf Englisch mit den in England ansässigen Finanzbehörden nicht mehr bewältigt werden muss. Ein weiterer Vorteil für zukünftige Gläubiger der Mini-GmbH ist, dass sie keine Angst davor haben müssen, dass ihr Geld im Ausland verschwindet. Firmen und private Kunden profitieren so von der Unternehmergesellschaft.

Geschrieben von Ralph Schuenemann ( Ralph.Schuenemann [at] googlemail.com )

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