Startseite arrow Versicherungen arrow Versicherungen



Die Basisrente ist eine Altersversorgung für Selbständige
Die sogenannte Rürup Rente ist zum 1.1.2005 eingeführt worden.

Dies wurde erforderlich, um für Selbständige und Freiberufler ebenfalls die Möglichkeit zu schaffen eine Rente ähnlich der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten.

Die Basisrente ist demzufolge eine Altersversorgung für Selbständige, um die Grundrente im Alter abzusichern, da selbständig Erwerbstätige nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen.

Die Basisrente ist weder beleihbar, noch vererbbar. Die Basisrente kann ebenso nicht kapitalisiert werden.
Damit ist diese Art der Rentenvorsorge in ein starres Korsett gepresst.
Aber die es sichert die Grundrente im Alter.

Für die Beiträge die ein Selbständiger in die Basisrente freiwillig einzahlt, bekommt er eine Unterstützung vom Staat, in dem für diese Beitrage Steuererleichterungen gewährt werden. Diese Steuererleichterungen sehen wir folgt aus,das diese Beiträge in Höhe bis zu 20000 Euro bei Alleinstehenden und 40000 Euro bei Verheirateten als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden können.
Das lohnt sich auf alle Fälle.
Allerdings konnte man 2005 60 % der gezahlten Beiträge absetzen und das steigt mit den Jahren jeweils pro Jahr um 2 % , bis im Jahr 2025 100 % abzugsfähig sind.

Zu beachten ist, das die Rürup Rente eine private Altersvorsorge ist.

So ist die Rürup Rente also speziell fuer Selbständige und Freiberufler geeignet, die meist keine Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben. Hier ist natürlich gleichzeitig eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit zu empfehlen.

Um den richtigen Vertrag zu finden ist es unbedingt nötig im vorhinein folgendes zu wissen

1. Wie hoch ist meine Versorgungslücke

2. Wie möchte ich im Ruhestand finanziell dastehen

3. Was kann ich momentan monatlich investieren

4. Gibt es ein Anpassung die ich frei wählen kann, wenn ich etwas mehr einzahlen möchte.

5. Beratung nicht nur von einem Anbieter einholen und die Angebote
vergleichen.

Die Rürup Rente oder Basisrente ist auch Hartz IV fest.
Laut Gesetz darf die Basisrente nicht als Vermögen angerechnet werden.

Geschrieben von Oleg Hendremow ( oleg.hendremow [at] gmx.de )

Benutzer Bewertung: / 3
SchlechtSehr Gut 


PDF Drucken E-Mail

 
 
< zurück weiter >