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Seit dem 1. Januar 2003 stellt Ihnen Ihre Versicherung die...

Die Deckungskarte wird digital

Ab 1. März können Fahrzeuge bei einem Großteil der Zulassungsstellen mit einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) zugelassen werden. Die Zulassung von Pkw wird dadurch deutlich vereinfacht und beschleunigt. Außerdem verbessert die eVB die Kommunikation zwischen Versicherern und Zulassungsbehörden. Nach einer Übergangsphase löst ein siebenstelliger Code die alte Papierdeckungskarte endgültig ab. Führende Kfz-Versicherungen bieten die eVB bereits an, daher sei der Ablauf erklärt:
Auch wenn Sie aus dem Sprachgebrauch längst noch nicht verschwunden ist: die gute alte Doppelkarte hat eigentlich schon seit dem 1. Januar 2003 ausgedient. Bis zu diesem Datum haben Sie von uns eine Versicherungsbestätigung in doppelter Ausführung erhalten: der eine Teil dieser Doppelkarte verblieb bei der Zulassungsstelle, das Doppel sendete die Zulassungsstelle per Post an Ihren Versicherer um ihn über die Zulassung des Fahrzeugs zu informieren.
Seit dem 1. Januar 2003 stellt Ihnen Ihre Versicherung die Versicherungsbestätigungskarte evtl. nur noch in einfacher Ausführung aus: als erste Teillösung hin zu einem elektronischen Verfahren übermittelt die Zulassungsstelle seit diesem Datum die Zulassungsdetails als Datensatz an Ihren Versicherer.
Mit der neuen Fahrzeug-Verordnung (FZV) hat der Gesetzgeber jetzt verfügt, dass sich Kraftfahrtbundesamt, Versicherer und Zulassungsstellen insgesamt auf elektronischem Wege austauschen müssen. Ab dem 1. März diesen Jahres ist daher auf dem elektronischen Datenkanal die Gegenspur eröffnet. Durch die sogenannte elektronische Versicherungsbestätigungskarte (eVB) kann jetzt auch Ihr Kfz-Versicherer für Sie alle Zulassungsdetails in einer zentralen Datenbank bei der Zulassungsstelle hinterlegen.
Der Schlüssel zu diesen Daten ist ein persönlicher, siebenstelliger Code aus Buchstaben und Zahlen, ähnlich wie Sie ihn von den Transaktionsnummern beim Internetbanking kennen. Zukünftig soll so die Papierkarte endgültig abgelöst werden: es genügt, wenn Sie bei der Zulassung die eVB Nummer nennen können. Der Sachbearbeiter bei der Zulassungsstelle hat mit diesem Code sofort Zugriff auf die elektronische Versicherungsbestätigung.
Aller Anfang ist schwer: Da aber nur etwa drei Viertel der rund 400 Zulassungsstellen in Deutschland an das neue Verfahren angeschlossen sind, werden Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit in einer Übergangsphase zusätzlich nach wie vor eine Karte in Papierform erhalten.



Geschrieben von L Felbel ( ludmila-online [at] web.de )

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