Startseite arrow >> Pressetexte arrow Die Gesundheitsreform bringt interessante Neuerungen



Die Gesundheitsreform bringt interessante Neuerungen

Die Gesundheitsreform macht es möglich


Die Reform im Gesundheitsbereich hat eine Reihe von Verbesserungen für die Mitglieder der PKV. So können Mitlieder der PKV, die nach Beendigung einer Elternzeit bzw. Pflegezeit und anschließend jetzt Teilzeit arbeiten und in Folge dessen das Mindesteinkommen der PKV nicht erreichen, seit dem Beschluss von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht entbunden werden und weiterhin in der Privaten Krankenversicherung als Mitglied bleiben.


Dies ist ein außerordentlicher Vorzug für Versicherte der PKV. Bislang mussten Versicherte, sofern sie aufgrund der Familie oder zwecks der Pflege von einem Angehörigen nach Abschluss der Elternzeit und Pflegezeit anschließend nicht mehr Vollzeit arbeiteten und demzufolge die Grenze des Mindesteinkommens für die Private Krankenversicherung nicht erreichten, in die Gesetzliche Krankenkasse eintreten. Eine Sonderregelung gab es nur im Rahmen der Elternzeit bzw. Pflegezeit. Dieser Sachverhalt gehört ab sofort der Vergangenheit an. Das neu beschlossene Gesetz gestattet eine Loslösung von der Versicherungspflicht nach Beendigung an eine Elternzeit oder nach Abschluss der Pflegezeit für Beschäftige welche nur halbtags arbeiten.

Das Gesetz wurde Mitte November im Bundestag abgestimmt und 7 Tage später hatten die einzelnen Bundesländer im Rahmen des Bundesrates dies gebilligt.
Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht
Die Befreiung muss beantragt werden und gilt für alle Beschäftigten, die die Dauer ihrer Arbeit im Anschluss einer Elternzeit oder Pflegezeit um die Hälfte oder mehr einschränken, zurückgerechnet als Vollbeschäftigte, jedoch über der Einkommensgrenze liegen würden. Vorher muss die Voraussetzung erfüllt sein, dass das Einkommen pro Jahr mindestens 5 Jahre über der Einkommensgrenze gelegen hat. Der Bezug des Elterngeldes wird hier mit einkalkuliert. Die Regelung ist bindend für laufende und für denkbar kommende Arbeitsverhältnisse.

Der zeitliche Rahmen der Versicherungsfreiheit orientiert sich nach dem Zeitraum, in dem ein Mitlied der PKV vor Anbruch der Versicherungsfreiheit, infolge der Erreichung der Einkommensgrenze vorangeschritten ist. Zu diesem Zeitraum wird desgleichen der Zeitraum heranzogen, in welchem Elterngeld gezahlt wurde.

Entscheidung muss gut durchdacht werden

Allerdings gilt auch hierbei, dass ein Beitragsvergleich für die private Krankenversicherung vor einer endgültigen Entscheidung unablässig ist. Die Entscheidung von der Möglichkeit in der privaten Krankenversicherung zu verbleibe oder gegebenenfalls doch zurück in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln ist oft nicht einfach. Eine Reihe von teils komplexen persönlichen Merkmalen kann hier ausschlaggebend sein.

Ob die Inanspruchnahme der neuen Verordnung empfehlenswert ist, dass müssen die Versicherten jedoch immer noch selbst abwägen. Denn speziell nach Beendigung der Elternzeit kann sich die Situation für die Versicherten in der privaten Krankenversicherung deutlich verändern. Kinder müssen nämlich eine Gesundheitsabsicherung haben. Während die Kinder innerhalb der gesetzlichen Absicherung über die Familienversicherung kostenlos mit abgesichert sind, müssen die Kinder in der PKV gesondert kostenpflichtig bei der entsprechenden Gesellschaft abgesichert werden.


Geschrieben von Silke Hansen ( s.hansen [at] studisfy.com )

Benutzer Bewertung: / 1
SchlechtSehr Gut 


PDF Drucken E-Mail

 
 
< zurück weiter >