Startseite arrow >> Pressetexte arrow Die Horizontalsperre



Die Horizontalsperre
Gerade in älteren Häusern findet man des Öfteren Schäden im Mauerwerk vor, die durch eine aufsteigende Feuchtigkeit zurückzuführen sind. Teilweise ist in diesen alten Gebäuden, die oft bereits unter Denkmalschutz stehen, keine Horizontalsperre vorhanden, oder die vorhandene ist defekt. Eine Horizontalsperre ist mittlerweile Pflicht bei jedem Neubau und verhindert das Aufsteigen von Feuchtigkeit, die meist durch den Erdbodenbereich ins obere Mauerwerk vordringt und sich dort durch abgeplatzten Putz, Schimmelbefall oder eine oberflächliche Salzbildung äußert.

Zur Trockenlegung des Mauerwerks besteht die Möglichkeit auch nachträgliche eine Horizontalsperre anzulegen. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Am häufigsten wird dabei das Verfahren der Mauerwerksinjektion angewandt. Das Verfahren ist ohne großen Aufwand auszuführen und hinterlässt keinerlei Schäden an der Bausubstanz oder der Statik des Gebäudes. Beim Verfahren der Mauerwerksinjektion werden an den geeigneten Stellen Löcher in das Mauerwerk gebohrt. In diese Löcher wird mit dem Niedrigdruckverfahren eine spezielle Emulsion gespritzt, die sich aufgrund des geringen Drucks gleichmäßig im Mauerwerk verteilen kann. Das Material breitet sich aus und verhindert aufgrund seiner chemischen Beschaffenheit, dass die Feuchtigkeit aufsteigen kann. Die Injektion fungiert also praktisch als Sperre.

Auf diese Weise konnten schon einige wunderschöne alte Gebäude saniert werden, die ansonsten dem Verfall zum Opfer gefallen wären. So konnten alte Schlösser, Herrenhäuser und sonstige denkmalgeschützte Gebäude, die durch eine imposante Bauweise und Architektur beeindrucken, erfolgreich umgebaut und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Eines dieser Gebäude ist die Villa des Nobelpreisträgers Karl Bosch, der das wunderschöne Gebäude in den zwanziger Jahren bauen ließ. Aber auch viele bekannte Schlösser und alte Rathäuser konnten somit vom bevorstehenden Verfall gerettet werden.

Touristen Attraktionen wie Schloss Linderhof mit seiner Venusgrotte oder das beeindruckende Schloss Neuschwanstein wären heute verfallen und würden nicht Millionen von Besuchern jedes Jahr in ihren Bann ziehen. Die Schönheit dieser Gebäude dauerhaft zu erhalten ist jedoch nur durch kontrollierte und fachmännische Restaurationsarbeiten möglich. Diese machten auch den Erhalt des Brandenburger Tors, dem Wahrzeichen Berlins, möglich, denn was wäre Berlin ohne dieses majestätische Tor.

Geschrieben von Max Neugebauer ( jsartikel [at] seos-club.de )

Benutzer Bewertung: / 0
SchlechtSehr Gut 


PDF Drucken E-Mail

 
 
< zurück weiter >