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Die Kündigung im Mietrecht

Mietrecht

Das Leben als Vermieter in Deutschland ist zuweilen kein einfaches. Sicherlich ist es erstrebenswert, Grundeigentum zu erwerben, dieses nachfolgend zu vermieten und auf diesem Weg kontinuierliche Einnahmen zu erzielen. Spätestens, wenn man als Vermieter jedoch an einen Mieter geraten ist, der mit der Mietsache alles andere als pfleglich umgeht und am Ende dann sogar noch den vereinbarten Mietzins schuldig bleibt, dann beginnt es für den Vermieter unangenehm zu werden. Angeblich gibt es Zeitgenossen, die es als einen Sport auffassen, sich als so genannte Mietnomaden auf Kosten anderer durch die Lande zu bewegen. In solchen Problemfällen führt der erste Weg des Vermieters natürlich zu seinem Anwalt. Dieser wird versuchen, dem frustrierten Vermieter zunächst die Grundsätze zum Mietrecht in Deutschland verständlich zu machen. Man hat nämlich nach dem Mietrecht selbstverständlich die Möglichkeit sich von dem säumigen Mieter im Wege einer Kündigung zu trennen. Fakt ist nur auch, dass trotz der Kündigung Monate vergehen können, bis man wieder über seine Immobilie verfügen kann. Davon abgesehen kann das notwendige Kündigungs- und das daran anschließende Räumungsverfahren neben viel Zeit auch noch mehr Geld für den Vermieter kosten. Tatsächlich ist ja davon auszugehen, dass der mit mehreren Mieten in Rückstand befindliche Mieter auf die Kündigung nicht unbedingt wunschgemäß reagiert. Er hat ja schon mit der Nichtzahlung der Miete ausreichende dokumentiert, dass er sich an Vertrag, Gesetz und das Mietrecht nicht unbedingt gebunden fühlt. Man darf also davon ausgehen, dass er auf die Kündigung gar nicht reagiert. Dann bleibt dem Vermieter nichts anderes übrig, als den Rechtsanwalt zu beauftragen, eine Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht anhängig zu machen.

 
 
 
 


Geschrieben von Georg Weißenfels ( 1160-394 [at] onlinehome.de )

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