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Mini GmbH


Seit dem 01.11.08 kann man sie nutzen, die Mini-GmbH, der Gegenentwurf zur ähnlichen Version aus UK. Bei bei dieser Form von Unternehmen handelt es sich um eine Unternehmergesellschaft, welche ebenso den Zusatz „UG" im Unternehmensnamen führen muss. Sie kann ebenso ohne Grundkapital gegründet werden. Vor dem Beginn sind verschiedene Dokumente von Nöten. Diese werden gewöhnlich als Mini-GmbH Gründungsset angeboten.

In solch einem Gründungset findet jeder Firmengründer alles Wesentliche zur Gründung einer Firma: Gesellschaftsvertrag, Zusammenstellung der Gründungsmitglieder und das Handelsregister mit den den betreffenden Einträgen. Im Mini GmbH Starterpaket der Bundesregierung finden sie ebenso alle praktischen Dokumente zum Aufbau der Mini-GmbH. Wenn man sich für die Selbständigkeit entschlossen hat, der muss sich ebenso unbedingt im Mini GmbH Forum informieren. Die neuen Regeln zur Firmengründung sollte das selbstständige Arbeiten in Deutschland einfacher machen. Vor der Entscheidung zu solch einer Unternehmensform steht allerdings die Überlegung über Hindernisse aber ebenso die Vorzüge der kommenden Handelsform. Als eindeutigen Gewinn ist der Umstand zu sehen, dass der Aufbau einer Mini-GmbH, im Gegensatz zur althergebrachten Reglement, beachtlich erleichtert wurde. Sie sollte das Auswandern der Gründungswilligen in andere Regionen der Welt ein bisschen einschränken.

Selbst mit der Mini-GmbH kann jeder Firmengründer finanzielle Unterstützungen oder einen Gründungszuschuss erbitten, weil es ebenso eine GmbH ähnliche Rechtsform darstellt. Die Stammeinlage beläuft sich auf 1€, im Gegensatz zur traditionellen Reglement, wo 25-tausend Euro vorhanden seien müssen. Das Einbringen von Sachen sind allerdings bei der Mini-GmbH nicht möglich. Eine neue Regel gibt es aber, denn 25 Prozent des Gewinns eines Jahres müssen als Basis angespart werden, bis die GmbH-Mindesteinlage von 25-tausend Euro erreicht ist. Erst danach ist eine Umwandlung in eine traditionelle GmbH umsetzbar, wozu jedoch keine Verpflichtung besteht. Dieser Zwang zum Ansparen des Stammkapitals könnte schon verschiedene Unternehmensgründungen im Keim ersticken. Der aufzubringende Betrag zur Gründung einer Mini-GmbH sind höchstwahrscheinlich laut den Broschüren nur 150 Euro, aber die realen Auslagen dürften prinzipiell höher sein, denn ohne Beratung ist keine Gründung eines Unternehmens sinnvoll. Kritisch zu betrachten ist ebenso die Fragestellung zur Akzeptanz der kommenden Handelsform, weil die Gesellschaftshaftung einzig auf den Besitz der Firma beschränkt ist. Diesem Umstand kann man dafür, durch eine zügige Aufstockung des Kapitals und eine frühzeitige Umwandlung in eine klassische Reglement, entgegenzuwirken.

Die neuen Regeln für ein selbstständiges Unternehmen sollte darum primär als Möglichkeit betrachtet werden, welche Firmengrüder mit wenig finanziellen Mitteln wahrnehmen sollten.



Geschrieben von Karl Krueger ( karl.krueger75 [at] web.de )

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