Riester Förderung
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Die Riester Förderung bekommt jeder Beamter oder Arbeitnehmer für den Abschluss eines Riester Renten Vertrages in Form von staatlichen Zulagen.
Ihm wird auch die Möglichkeit gegeben, seine Aufwändungen als Sonderausgaben von der Steuer abzusetzen. Wer zusätzlich noch fürs Rentenleben vorsorgen möchte, erhält von erfahrenen Riester Spezialisten super Angebote. Jeder kann eine ordentliche Förderung vom Staat bekommen. Warum also darauf verzichten? |
Wovon ist die Riester Förderung abhängig?
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Die Riester Förderung ist von verschiedenen Kriterien abhäng, meistens vom Einkommen, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder.
Singles erhalten im Jahr eine Riester Förderung von 154 Euro, Verheiratete dagegen haben Anspruch auf das doppelte, sofern beiden Ehegatten einen Vertrag abschließen. Sollten schon kindergeldberechtigter Nachwuchs vorhanden sein, erhält man eine Kinderzulage von 185 Euro. Für Kinder, die ab 2008 geboren sind, legt der Staat noch einmal eine Riesterförderung von 300 Euro je Kind oben drauf. Aus diesem Grund ist die Riester Förderung für Alleinstehende und für Familien sehr interessant.
Die Riester Förderung wurde 2005 mit dem Gesetz über die Rentenreform beschlossen und 2008 durch die neue Riester Förderung für die neu geborenen Kinder und durch Wohn Riester ergänzt.
Es wird sich an der Riester Rente heute und in naher Zukunft nichts mehr ändern, da sie ein fester Bestandteil der privaten Zusatz-Altersvorsorge ist.
Die Erträge werden deutlich durch die Steuervorteile und die Riester Förderung verbessert und gleichzeitig die Möglichkeit der privaten Altersvorsorge attraktiver gemacht.
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Wer erhält nun eine Riester Förderung?
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Alle Pflichtversicherten in der Rentenversicherung, zum einen Arbeitnehmer und auch Selbstständige, Beamte, Zivil- und Wehrdienstleistende, welche, die Kranken- bzw. Arbeitslosengeld beziehen sowie auch Eltern während der Elternzeit erhalten die Riester Förderung.
Keine Riester Förderung vom Staat erhalten die Menschen, die schon eine Erwerbs-, Berufsunfähigkeits- oder Altersrente beziehen, Teilzeitbeschäftigte oder auch Personen, die freiwillig versichert sind. Wer die ganzen staatlichen Zulagen erhalten möchte, sollte als förderberechtigte Person einen Eigenanteil von 4 % des Bruttoeinkommens des Vorjahres ansparen.
Die Riester Förderung ist bei allen Gesellschaften gleich, jedoch unterscheiden sich die Anbieter in so wichtigen Kriterien wie Sicherheit durch die richtige Wahl der Anlageform, Hinterbliebenen-Absicherung für eine möglichst Lange Zeit, Gewinn der gesamten Einlagen und integrierte Bestandteile, zum Beispiel Berufsunfähigkeit.
Um bei der Fülle der Angebote nichts zu übersehen und das genau richtige und persönlich passende Angebot zu finden, ist eine Beratung beim Riester Spezialisten zu empfehlen.
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Geschrieben von Heike Stopp ( onlineoffice [at] stopp-service.de )
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