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Drucker von Canon sind wahrscheinlich jedem von uns ein Begriff. Sie stehen für Qualität und hochwertige Druckergebnisse. Eine typische Eigenschaft von Druckern von Canon ist der permanente Druckkopf.
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Dieser ist im Gerät fest verbaut und kann unter Umständen zu Problemen führen. Diese äußern sich dann beispielsweise in streifigen Ausdrucken, verzerrten Farben oder dem Totalausfall einer Farbe. Diese Unannehmlichkeiten treten besonders dann auf, wenn man das Gerät von Canon nur selten benutzt und als Resultat dessen die Düsen am Druckkopf eintrocknen oder wenn man keine Originaltinte verwendet und minderwertige Billigtinte den Druckkopf beschädigt.
Tritt eines dieser Probleme auf, ist das jedoch noch lange kein Grund zur Panik. In den meisten Fällen kann man den Druckkopf von Canon ganz einfach selber säubern und damit seine Funktionstüchtigkeit wieder herstellen. Den Druckkopf aus dem Canon Drucker auszubauen ist nicht schwer. Er liegt hinter der jeweiligen Tintenpatrone und kann meist ganz einfach herausgelöst werden. Bei einigen Modellen gibt es dafür auch einen kleinen Hebel. Den ausgebauten Druckkopf von Canon reinigt man am besten mit einem mehrstündigen bad in Isopropanol oder Isopropylalkohol und zwar so, dass der untere Teil vom Druckkopf in der Flüssigkeit steht und die Kontakte aber nicht mit ihr in Verbindung kommen, um diese nicht zu beschädigen. Die Kontakte am Druckkopf kann man bei Bedarf im Nachhinein mit einem befeuchteten Wattestäbchen reinigen, wenn sie verschmutzt sind.
Nach der Reinigung lässt man den Druckkopf einigen Stunden gründlich trocknen, bevor man ich wieder in den Canon Drucker einbaut. Ein zu nasser Druckkopf könnte das ganze Gerät beschädigen.
Im Idealfall hat man nun schon wieder ein einwandfreies Druckergebnis. Wenn nicht, kann es helfen, den Druckkopf im Canon Menü noch einmal ausrichten zu lassen oder noch einmal automatisch zu reinigen. Bringt all das jedoch keine Abhilfe, liegt der Verdacht nahe, dass der Druckkopf von Canon defekt ist und ausgetauscht werden muss. Ist ihr Canon Drucker noch keine zwei Jahre alt, kann das auch im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht geschehen. |
Geschrieben von Rene Latzke ( rene.latzke [at] web.de )
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