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Ehrenamtlich arbeiten

Ehrenamtlich arbeiten


Ehrenamtliches Arbeiten wird zumeist gleichgesetzt mit dem Begriff Freiwilligenarbeit. Diese wird ohne ein Arbeitsentgelt verrichtet. In einigen Fällen wird eine ehrenamtliche Tätigkeit durch eine Aufwandsentschädigung vergütet.

Zu den ehrenamtlichen Tätigkeiten gehören zum Beispiel das Aushelfen in Suppenküchen für Obdachlose oder das Betreuen von Kindern im Ferienlager.

Nicht selten möchten Menschen sich neben ihrem Beruf ehrenamtlich engagieren. Aber ist das mit dem normalen Berufsalltag kombinierbar oder muss man seine Urlaubstage für die ehrenamtliche Tätigkeit opfern? Ein Rechtsanwalt aus Böblingen könnte hier vielleicht beraten.

Es ist nicht leicht, rund um die Uhr ein Dutzend Kinder zu bespaßen und sie im Ferienlager zu betreuen. Das kann auf keinen Fall als Urlaubsersatz gemacht werden, auch wenn man dafür vielleicht ans Meer fährt. Dieser Knochenjob ist ein 24-Stunden-Job, der einem zwar Spaß machen kann und auch eine schöne Abwechslung zum beruflichen Alltag im Büro sein kann, dennoch benötigt der Mensch „richtigen“ Urlaub, um sich zu erholen und wieder neue Kraft zu schöpfen.

Das Arbeitsrecht in Böblingen sieht teilweise Sonderurlaub vor für Menschen, die neben dem Beruf ehrenamtlich arbeiten möchte. Hier gibt es aber von Bundesland zu Bundesland Unterschiede. Wie viele Tage das im Jahr sind und ob es diese Möglichkeit überhaupt gibt hängt also vom jeweiligen Land ab.




Geschrieben von Sara Meise ( sarameise [at] yahoo.de )

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