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Als Termingeld werden grundsätzlich alle Einlagen bei Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder festgelegter Kündigungsfrist bezeichnet. Unterzieht man den Begriff „Termingeld“ einer Wortbildungsanalyse, so erhält man zum einen das eigenständige Wort „Termin“ und zum anderen das eigenständige Wort „Geld“. Daraus lässt sich ableiten, dass es sich bei besagtem Termingeld um eine Anlageform handelt, bei der „Geld“ bis zu einem bestimmbaren „Termin“ zinsbringend und fest angelegt wird oder eine bereits bestehende Einlage auf Grund einer Kündigung und nach Ablauf einer vertraglichen Frist inklusive Zinsen wieder zur Verfügung steht. Die Bezeichnung „Termingeld“ bildet somit den Oberbegriff für die Anlageformen Festgeld und Kündigungsgeld. Die Höhe der dabei erwirtschafteten Zinsen hängt von der Festlegungsdauer, von der Kündigungsfrist sowie von der Höhe der Termineinlage ab.
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Typischerweise werden Termingelder bei Kreditinstituten als Monatsgelder, Dreimonatsgelder, Sechsmonatsgelder oder dergleichen verwahrt und sind Teil des so genannten Geldmarktes. Der Geldmarkt als Teil des Finanzmarktes bietet vor allem einen Handelsplatz für kurzfristige Geldleihgeschäfte, auf dem vorwiegend Banken beziehungsweise Kreditinstitute für Angebot und Nachfrage sorgen. Als Kreditinstitut wird ein Unternehmen dann bezeichnet, wenn ein kaufmännischer Geschäftsbetrieb mit dem Ziel eingerichtet ist, Bankgeschäfte unter Mitwirkung einer Aufsichtsbehörde zu betreiben. Zu den Geschäftstätigkeiten eines Kreditinstitutes zählen zum Beispiel das Girogeschäft, das Kreditgeschäft, das Depotgeschäft, das Investmentgeschäft oder eben auch das Einlagengeschäft, welches das eingangs erwähnte Termingeld umfasst.
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Geschrieben von Bernd Schenk ( info [at] financemirror.com )
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