Startseite arrow Versicherungen arrow Eine Autoversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben



Eine Autoversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben

Die Autoversicherung ist eine der Versicherungen die gesetzlich vorgeschrieben ist und die daher jeder Fahrzeughalter vorweisen muss. Denn sicherlich kann man sich vorstellen welches Chaos auf deutschen Straßen herrschen würde, wenn keiner in Besitz einer gültigen Kfz-Versicherung wäre. Dabei muss man allerdings unterscheiden, denn während eine Haftpflichtversicherung für jeden Kraftfahrzeughalter vorgeschrieben ist, sind Institutionen wie Teilkasko oder Vollkasko Versicherungen eine freiwillige Offensive, die sich aber durchaus lohnen. Denn so zahlt eine Autoversicherung die auf der Basis der Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, nur den entstandenen Schaden am fremden Fahrzeug oder an den beteiligten Dritten Personen. Der Fahrzeughalter muss in diesem Fall für seinen Schaden am eigenen PKW selbst "gerade" stehen. Da zumeist das eigene Fahrzeug dann ebenfalls massiv beschädigt ist, kann dieser Schaden durchaus sehr kostspielig sein. So entschließen sich die meisten Fahrzeughalter zu einer Teilkaskoversicherung, denn diese deckt weitaus geräumiger den potenziell entstandenen Schaden ab. Zwar sorgt diese auch dann nicht für eine wünschenswerte Sorglosigkeit, doch greift die Teilkasko Autoversicherung dann beispielsweise ein, wenn ein Wildschaden geschehen ist. Vollen Schutz hingegen bietet die Vollkasko Autoversicherung. Denn diese haftet je nach vertrag auch für den Schaden am eigenen Fahrzeug. Dabei ist es wesentlich von Bedeutung, dass jede Autoversicherung auf grundlegenden Daten aufbaut. Diese sind beispielsweise die Typenklasse sowie die Regionalklasse. Diese beiden Klassifizierungen sind besonders entscheidend bei der Beitragsberechnung, bei der auch das Alter des Fahrzeughalters, der Abstellplatz, die jährliche Fahrleistung sowie auch ein potenzieller Schadensfreiheitsrabatt mit einfließt. Daraus ergeben sich bei der Autoversicherung zahlreiche unterschiedliche Beiträge, die zudem je nach Versicherungsunternehmen und Selbstbeteiligungssatz weiter differenzieren können. In der Praxis bedeutet dies, dass ein gleiches Fahrzeug in Berlin das von einem Rentner gefahren und nachts in einer Garage abgestellt wird, günstiger sein kann als das gleiche Fahrzeug, dass in Bayern von einen jungen Fräulein gefahren wird, die zudem keine Garage besitzt. Da jedoch in Deutschland die Pflichtversicherung für Fahrzeughalter gilt, sollte man unbedingt eine souveräne Versicherung auswählen und gegebenenfalls die einzelnen Tarife der Anbieter gezielt vergleichen. Interessant zu wissen ist zudem, dass im Bereich der KFZ- Versicherung ein Unternehmen nur einen Versicherungsantrag aus wichtigen festgelegten Gründen ablehnen kann, und ansonsten eine Versicherungspflicht besteht. Denn hier sollte man nicht aus Geiz am falschen Ende sparen, denn in Hinblick auf die zahlreichen Versicherungsleistungen die bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden greifen und haften, ist der jeweilige Beitragssatz sicherlich gut investiert. Denn mal abgesehen davon, dass man bei der Zulassung ohnehin einen sogenannten Deckungsbrief der Versicherungsgesellschaft vorweisen muss, ist eine Autoversicherung sicherlich das kleinere Übel wenn man bedenkt, wie teuer es werden kann wenn ein Geschädigter auf Lebenszeit Schadensansprüche erhebt.



Geschrieben von Dean Verkühlen ( info [at] webtechnik.net )

Benutzer Bewertung: / 0
SchlechtSehr Gut 


PDF Drucken E-Mail

 
 
< zurück weiter >