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Eingetragene Lebenspartnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare
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Eine eingetragene Lebenspartnerschaft, oder die sogenannte „Homo-Ehe“ ist in Deutschland seit dem 01.08.2001 möglich. Sie bedeutet für gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit all ihren Rechten und Pflichten zusammenzuleben. Vor dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes waren die homosexuellen Lebenspartnerschaften in vielen Bereichen gegenüber einer ehelichen Gemeinschaft zweier Ehegatten benachteiligt. Dies äußerte sich besonders im Todesfall oder bei der Trennung der Lebenspartner. Verstirbt einer der beiden Lebenspartner hatte der hinterbliebene Partner keinerlei Renten- oder Erbansprüche. Dies wurde nun durch einen Zusatz im Jahr 2005 neu geregelt und somit wurde der Lebenspartner im Bezug auf die Hinterbliebenenrente dem Ehegatten gleich gestellt. Auch das Erbrecht wurde neu geregelt. Der hinterbliebene Lebenspartner verfügt nun über ein eigenes Erbrecht und hat im Todesfalle ein Anspruch auf einen Anteil von 50% der Erbmasse. Hier kommt es vorwiegend darauf an, ob der Verstorbene Kinder hinterlässt, die natürlich ebenfalls erbberechtigt sind. Die eingetragene Lebenspartnerschaft wurde in sehr vielen Punkten der Ehe gleichgestellt. Lebenspartner, die ihre Partnerschaft eintragen lassen möchten, können sich an das zuständige Standesamt wenden. Dort kann eine Eintragung ähnliche der standesamtlichen Trauung von heterosexuellen Paaren durchgeführt werden. Die Möglichkeit einer Regelung der Ansprüche nach einer Trennung ist für Lebenspartner ebenfalls zu empfehlen. Dies kann durch einen Lebenspartnerschaftsvertrag geregelt werden, der mit dem Ehevertrag vergleichbar ist. Hier können ähnlich des Ehevertrags der Versorgungsausgleich, der Güterstand sowie der Unterhalt vereinbart werden, sollte es zu einer Trennung kommen. Ebenso wie bei der Ausfertigung eines Ehevertrages ist es ratsam einen kompetenten Anwalt zu Rate zu ziehen, denn einem rechtlichen Laien ist die Tragweite einer bereits getroffenen schriftlichen Vereinbarung meist nicht bewusst. Die Kanzlei Waldenmaier wäre hier ein empfehlenswerter Partner, denn Frau Monika Waldenmaier verfügt als Rechtsanwalt für Familienrecht in Bonn über viel Erfahrung auf diesem Gebiet. Geschrieben von Max Neugebauer ( jsartikel [at] seos-club.de ) |
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