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Der Bedarf an Tagesmüttern ist groß
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Der Bedarf an Tagesmüttern ist groß. Krippen– oder Kindergartenplätze gibt es nicht genügend, doch viele Mütter möchten oder müssen wieder berufstätig werden. Also liebäugeln viele Mütter mit der Idee, als Tagesmutter, das Familieneinkommen ein wenig aufzubessern. Oft entsteht dann aus der Not eine Tugend und viele möchten neben dem eigenen Kind auch „fremde“ Kinder betreuen. Die Idee ist erst einmal recht gut, aber es gibt auch einige Dinge zu beachten. Tagesmütter erledigen meist sehr viele anspruchsvolle Aufträge - schon allein, weil man sich an zahlreiche, rechtliche Anordnungen halten muss. Vorab benötigt man eine so besagte „Pflegeerlaubnis“ des zuständigen Jugendamtes (§43 KJHG): § 43 Erlaubnis zur Kindertagespflege. Dieser Paragraph besagt, dass nur solche Personen als Tagesmutter geeignet sind, die die notwendige Sachkompetenz besitzen und zudem jederzeit mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen kooperieren würden. Außerdem müssen Tagesmütter die passenden, kindgerechten Räumlichkeiten vorweisen können. Zu kindgerechter Einrichtung zählen folgende Punkte: Die zur Verfügung stehende Spielfläche in der Wohnung muss pro Kind mindestens 3 - 4,5 m² betragen. Geeignete Schlafmöglichkeiten müssen vorhanden sein Der Sanitärbereich muss kindgerecht ausgestattet sein Es muss Rückzugsmöglichkeiten für Kinder sollen gegeben. Für ein Schläfchen sollten Bettchen bereitstehen. Es sollte Spielmöglichkeiten und Bewegungsmöglichkeiten im Freien geben. Kindermöbel, Kinderspielzeug sowie Wickelmöglichkeiten dürfen auch nicht fehlen. Die Räume müssen rauchfrei sein. Außerdem dürfen keine scharfkantigen Ecken und Kanten vorhanden. Es gibt Schutzecken zu kaufen. Dadurch können sich die Kleinen beim Toben nicht so sehr verletzen. Die Oberflächen und Stoffbezüge sollten keine Schadstoffe absondern. Das wäre sehr ungesund für die Kinder. Die Schränke und Truhen müssen standsicher sein, d.h. sie dürfen auch nicht bei ausgezogenen Schubladen umfallen. Bei Hochstühlen sollte man für Kinder mit unterschiedlichen Größen auch unterschiedlich große Hochstühle bereithalten. Wichtig ist, dass es bei Hochstühlen nur auf die Körpergröße des Kindes ankommt, nicht auf das Alter. Schlecht geeignet sind harte Fliesen oder Steinböden im Kinderzimmer. Teppichboden mit einem niedrigen Flor ist für ein Kinderzimmer am besten geeignet. Möbel mit Sicherheits- und Gütesiegel wie das TÜV- oder GS-Siegel garantieren geprüfte Qualität und hervorragende Funktion. Das zuständige Jugendamt kontrolliert u.a. die räumlichen Voraussetzungen, d.h. die kindgerechte Einrichtung. Das Jugendamt kontrolliert ebenfalls in Einzelgesprächen und führt Besuche vor Ort durch. Zudem führen Mitarbeiter des Jugendamts unregelmäßig Kontrollbesuche durch. Geschrieben von Patrick Hundt ( artikel [at] projecter.de ) |
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