Energieausweis
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Hat jetzt der Käufer eines Hauses oder der Mieter einer Wohnung einen unmittelbaren Nutzen durch den Energieausweis? Das kann man so eindeutig nicht beantworten.
Erstens stellt sich die Frage, wie aussagekräftig ein verbrauchsabhängiger Energieausweis überhaupt ist. Denn er basiert auf dem Verbrauch und der Verbrauch kann sehr stark von den Gewohnheiten der Bewohner beeinflusst worden sein. Es macht im Verbrauch einen erheblichen Unterschied aus, ob der Bewohner mit der Energie sorgfältig umgeht, richtig lüftet und sparsam heizt oder ob er ohne Rücksicht auf Verluste bei offenem Fenster die Heizung voll aufdreht. Dieses Verhalten beeinflusst den Verbrauch und damit die Kosten.
Ein verbrauchsabhängiger Energieausweis ist also mit Vorsicht zu betrachten. Er kann nicht mehr als einen groben Hinweis geben. Anders verhält es sich mit dem bedarfsabhängigen Energieausweis, der einzig und allein auf Grund der vorhandenen Bausubstanz und der vorhanden Haustechnik erstellt worden ist. Der Verbrauch hat auf diesen Energieausweis keinen Einfluss genommen. Aber ob man selber diese dort im bedarfsabhängigen Energieausweis bescheinigten Werte auch einhalten kann, das ist auch wiederum vom Umgang des Einzelnen mit der Energie abhängig. Wer sorglos damit umgeht, wird auch diese Werte nicht einhalten können. Und als Mieter oder Käufer hat man keinen Anspruch darauf, dass die im Energieausweis bescheinigten Werte auch eingehalten werden. Das erfordert die Energie-Einsparungsverordnung 2007 nicht.
Das ist auf der einen Seite sicherlich schade, aber auf der anderen Seite auch zu verstehen, denn dann könnte der neue Mieter oder Eigentümer Energie verschwenden und trotzdem Ansprüche an den Vermieter oder Verkäufer stellen. Der Mieter hat aber das Recht, den Energieausweis zum Bestandteil des Mietvertrages zu machen, ebenso kann der Vermieter diesen vertraglich ausschließen lassen. Hier besteht sicherlich noch Handlungsbedarf. Außerdem hat der Mieter oder Käufer keinen Anspruch auf Aushändigung oder Überlassung des Energieausweises. Er kann lediglich Einsicht nehmen und um eine Kopie bitten. Auch ein Aushang des Energieausweises in Kopie im Treppenhaus genügt zum Beispiel als Möglichkeit zur Einsichtnahme. Noch sind auch die Energieausweise, die vor dem 01.10.2008 oder auch vor Inkrafttreten der Energie-Einsparverordnung 2007 erstellt wurden, gültig.
Alle diese Ausweise behalten für 10 Jahre ihre Gültigkeit. Erst wenn diese Energieausweise ungültig geworden sind und die Eigentümer dann zur Erstellung eines bedarfsabhängigen Ausweises verpflichtet sind, wird mehr Klarheit für die Mieter und Käufer herrschen. Aber der erste Schritt in die richtige Richtung ist getan. Und es werden sicher noch weitere folgen. |
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Geschrieben von Martin Götzfried ( m.goetzfried [at] enersan-gbr.de )
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