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Korrekte Bezahlung der künstlerischen Tätigkeit

Ein Fest rückt immer näher und der Gastgeber ist hierbei schon ganz eifrig auf der Suche nach der passenden Lokalität, dem richtigen Essen und auch nach der Unterhaltung. Hierbei behilft man sich der Suche über das Internet, aber auch nach der Mundwerbung und nach den Zeitungsabschnitten. Hierbei wird genauestens geprüft was die Künstler so alles bieten und Können. Man nimmt sich auch Zeit und sich sich den passenden Mann oder Männer für die musikalische Unterhaltung oder der künstlerischen Tätigkeit. Für so einen Abend der Gastfreundschaft sollte auch eine Band, ein Duett oder vielleicht ein Entertainer nicht fehlen. Der Gastgeber tritt sogleich mit mehreren in Kontakt und prüft ob hier alles richtig passt mit dem Künstler. Vorab hat er sich natürlich jetzt ausgiebig informiert welche Show und Darbietung nun geleistet wird und auch das Honorar wurde besprochen und gut verhandelt. Auch mit einem Zauberkünstler kann so etwas vereinbart werden. Es ist immer besser, vorher sich gut zu informieren, damit es beim Auftritt auch genau so passt.

Nun ist der Tag der Festlichkeit gekommen. Alles ist fröhlich und gut gelaunt. Der Gastgeber ist mehr als zufrieden. Im Hintergrund spielt die Musik und irgendwann tritt dann noch ein weiteres Highlight eines Künstlers auf. Alles klappt perfekt. Der Abend ist tadellos, die Gäste sind bester Stimmung. Dann geht das Fest so langsam doch zu Ende und die Gäste gehen müde und erschöpft nach einer langen Feierlichkeit nach Hause. Der Gastgeber kommt an die Künstler heran und bezahlt. Nur ist jetzt die Bezahlung ein kleines Manko angekreidet, denn es wird ein recht ordentlicher Betrag einbehalten. Der Künstler kann hierbei nicht mehr gut zustimmen und gut zureden - sprich man ist machtlos. Der Fairness halber sollte man hier wie mit dem Essen und dem Wirt umgehen, wenn das Essen nicht schmeckt oder daneben ist, bitte es zurückgehen lassen. Aber nicht aufessen und dann noch handeln. So ist es mit dem Künstler auch so. Wenn etwas nicht gepasst hat, dann bitte dem Künstler direkt sagen, er solle doch seine Sachen packen und gehen oder es verbessern. Auch eine komplette Einbehaltung des Betrages oder keine Bezahlung ist nicht gut. Es sollte für beide Seiten eine faire Lösung geboten sein, wenn das Fest schon wirklich gelungen war.



Geschrieben von Christian Schäffer ( cmj [at] cmj.de )

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