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Existenzgründung im Team mit einem Verein
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In einigen Fällen wird eine Existenzgründung nicht durch ein oder zwei Personen durchgeführt, sondern es ist eine grössere Personengruppe beteiligt. Wer bei einer Teamgründung mit mehreren Personen im Vorfeld nicht prüft, welche Rechtsform wohl die richtige ist, der läuft Gefahr, sich Nachteile einzuhandeln, die im Laufe der Existenzgründung oder im laufenden Geschäft zu einem grossen Risikofaktor werden. Für grössere Personengruppen, die gemeinsam eine Existenzgründung angehen wollen, steht neben anderen Rechtsformen auch die Rechtsform des Vereines zur Verfügung. Zunächst sollte ersteinmal ein Vorurteil über Vereine aus dem Weg geschafft werden. Der Verein muss nicht zwangsläufig einen gemeinnützigen Charakter haben. Es ist durchaus möglich, mit dieser Rechtsform ein ganz normales Unternehmen an den Start zu bringen. Wenn die Geschäftstätigkeit jedoch mit gemeinnützigen Zielen oder Tätigkeiten verbunden ist, umso besser: In diesem Falle profitiert der Verein von steuerlichen Vorteilen; das ist aber nur bei einem gemeinnützigen Verein der Fall. Andere Vereine müssen Steuern im gleichen Umfang zahlen, wie andere Unternehmen auch. Im Verein gibt es verschiedene Organe, die über den Verein bestimmen. Grundsätzliche Beschlüsse werden durch die Mitgliederversammlung gefasst. Ergänzend können auch Beiräte eingesetzt werden. Der Vereinsvorstand vertritt den Verein nach aussen und setzt die Beschlüsse um. Der Vereinsvorstand wird durch die Mitgliederversammlung gewählt. Wer also eine Existenzgründung mit einem Verein plant, der sollte zuvor sicher sein, dass er dann auch als Vorstand eingesetzt wird und die Stimmen der Mitgliederversammlung bekommt. Es müssen sich für die Existenzgründung mindestens sieben Mitglieder finden – ein kleinerer Verein kommt nicht in Frage. Verein oder nicht; das ist häufig auch eine Frage der Finanzierung des zukünftigen Unternehmens. Ein Verein bietet sich an, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die Finanzierung über die Mitgliedsbeiträge, über Aufnahmegebühren oder über Spenden (nur beim gemeinnützigen Verein) möglich ist. Das funktioniert meist dann, wenn sich eine Interessensgruppe zusammen findet und im Verein organisiert ist. Die Mitgliedschaft im Verein darf dabei nicht begrenzt werden – es ist das Wesen des Vereines, jedem offen zu stehen. Insofern ergeben sich für eine Existenzgründung keine Handlungsspielräume, die es ermöglichen, die Stimmen der Mitgliedsversammlung durch eine Beschränkung der Mitglieder zu sichern. Wer dann allerdings im Vereinsvorstand ist oder als Beirat gewählt wird, der kann sich im Verein engagieren und vom Verein im Gegenzug ein Gehalt bekommen. Das Gehalt muss angemessen sein; eine Überbezahlung ist hier nicht rechtens. Nichtsdestotrotz ist es eine interessante Alternative, eine grössere Gruppe von Personen in einem Unternehmen zu organisieren und dabei die typischen Streitigkeiten der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts mit mehreren Personen auszuschliessen. Alternativ kann auch noch die Existenzgründung als Stiftung oder als Genossenschaft in Erwägung gezogen werden. Informieren Sie sich gut über Ihre geplante Existenzgründung - eine weise Entscheidung über die richtige Rechtsform kann entscheidend für den Erfolg sein. Geschrieben von Andrea Delp ( adelp [at] amaveo.de ) |
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