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Hier erfahren Sie wie eine Festgeldkontoeröffnung abläuft
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In der Regel bieten alle Banken die Möglichkeit an, ein Festgeldkonto zu eröffnen, die Haus oder Filialbanken inklusive. Besonders "Neukunden" haben bei den Direktbanken die sehr wahrscheinliche Chance, mit "Lockangeboten" empfangen zu werden. Das ist keinesfalls negativ gemeint sondern gereicht dem Kunden zum Vorteil. Die Ermittlung der Kosten für die Eröffnung und Verwaltung eines Kontos sollte jedem Anleger/Kunden zur Pflicht sein. Also heißt das Grundprinzip: Zuerst einen Festgeldzinsen Vergleich durchführen! Hierzu kann auch der Gang zur Hausbank gehören. Aber den "großen Überblick" gewinnt man erst, wenn man das Internet zur Hilfe nimmt oder sich in einschlägigen Finanzzeitschriften orientiert. Auch Details sind wichtig. Es sei erwähnt, dass verschiedene Finanzdienstleister ebenfalls eine Festgeldanlagemöglichkeit bieten. Wenn der Anleger sich für eine Direktbank entscheidet, dann sicherlich auch deshalb, weil die Kostensituation rund um das Festgeldkonto verlockend ist. Wie ist nach dem Festgeldzinsen Vergleich vorzugehen und wie legt man nun ein Festgeldkonto an? Über das Internetportal des Anbieters findet der Anleger alle Informationen über die Eröffnung des Festgeldkontos. Ebenso wie bei der Hausbank muss sich der Anleger mit der Kontoeröffnung legitimieren. Während er dies bei der Hausbank mittels persönlichen Erscheinens und Vorlage seines Personalausweises erledigt, findet dies bei der Direktbank durch das so genannte Post-Ident-Verfahren statt. Was sich dahinter verbirgt, ist schnell erklärt. Der Anleger druckt sich über besagtes Internetportal des Anbieters die Kontoeröffnungsunterlagen aus. Diese sind auszufüllen und mit der persönlichen Unterschrift zu versehen. Dabei ist es durchaus vorteilhaft, das Ausfüllen des Formulars bereits vor dem Ausdrucken mittels Maus bzw. Tastatur vorzunehmen. Mit dem Formular und dem Ausweis (oder Pass) geht der Anleger zu einer Poststelle. Die dortigen Mitarbeiter sind befugt, die Identität des Ausstellers festzustellen und diesen Prüfvorgang zu vermerken. Hierbei kann der/die Postmitarbeiter/in eigentlich darauf bestehen, dass die Unterschrift auf den Post-ID-Coupon direkt hier geleistet wird. In der Praxis wird es aber akzeptiert, wenn die Unterschrift des Antragstellers bereits erbracht ist und man konzentriert sich auf den Vergleich des Ausweises mit der Person, die hier erschienen ist. Die Kontoeröffnungsunterlagen werden kostenlos an den Anbieter geschickt und bereits in wenigen Tagen erhält der Anleger von der Direktbank die erforderlichen Unterlagen für das Festgeldkonto. Das Festgeldkonto ist kein Konto, welches für die Teilnahme am bargeldlosen Geldverkehr bestimmt ist. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit eines so genannten Referenzkontos. Diese Funktion kann ein Girokonto übernehmen. Ist ein solches vorhanden, kann dieses als Verrechnungskonto genutzt werden. Dorthin werden auch die auflaufenden Zinsen aus dem Festgeld übertragen. Mit der vollzogenen Eröffnung des Festgeldkontos, kann nunmehr unverzüglich der jeweilige Anlagebetrag eingebracht werden. Es gibt Banken, die als Referenzkonto ein Tagesgeldkonto anbieten oder ein Girokonto. Der Anleger sollte hier prüfen, ob Kosten/Gebühren damit verbunden sind. Es gibt eine Reihe von Direktbanken, die solche Konten kosten- und gebührenfrei anbieten. Geschrieben von Annette Zulla ( heckes02 [at] googlemail.com ) |
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