Eine Unternehmensnachfolge zu bekommen ist immer relativ schwer. Vorwiegend kommt es zum Zwangsverkauf der Firma, weil der noch aktuelle Unternehmenseigner wegen der anstehenden Rente aus dem Unternehmen abschied nehmen muss. Sodann sollte schon zeitig über eine gute Lösung nachgedacht werden, sodass der Unternehmenskauf ohne großen Aufwand abläuft. Am Anfang sollte analysiert werden, welchen finanziellen Wert die Firma eigentlich aufweisen kann. Hierbei ist es zumeist nicht ratsam, einzig auf eigene Prüfer zur Wertefeststellung zu drängen, da diese Ergebnisse häufig nicht richtig berechnet werden. Hierbei ist es ratsam, einen externen Finanzfachmann zu Rate zu ziehen, sodass der mögliche Erwerber bei dem Firmenverkauf nicht eine Falschbewertung vermutet. Daneben sollte die Firma profitabel produzieren, sodass eigentlich ein Verkaufshandel ausführbar wird. Ist die Firma nicht gewinnbringend, sollte besser über eine einfache Schließung nachgedacht werden. Ist die Firma im Allgemeinen profitabel, indess eher schwach, können zugeführte Investitionen hilfreich sein, um die Firma ökonomisch rentabler gestalten zu können. Bei einem Verkauf eines Unternehmens sollte darüber hinaus im Vorfeld gründlich geklärt werden, was für Erfahrungen der kommende Chef haben soll. Der alte Firmeninhaber sollte am besten eine Stellenbeschreibung verfassen, wo er gründlich festhält, was für Begabungen der kommende Chef mitbringen soll. Auf diese Weise lassen sich Hindernisse schon im Vorfeld hervorragend ausräumen und es gibt danach keinen Unmut über die Führung des Betriebes. Der alte Unternehmenseigner sollte außerdem klarstellen, was für Rechtsverbindlichkeiten eine Übergabe mit sich zieht und ob es sinnvoll wäre, dem neuen Unternehmenseigner einen Tausch der Rechtsform näher zu bringen. Sofern der Unternehmensverkauf abgewickelt werden soll, ist es in nahezu jedem Fall zweckmäßig, einen externen Prüfer anzustellen. Dieser Prüfungsausschuss kann überwachend in die Durchführung einschreiten und offene Fragen klären, die bei den Arbeitsschritten auftreten. Außerordentlich zweckmäßig ist ein Unternehmensbeirat, wenn der vorherige Eigner auch nach der gesetzlichen Veräußerung einen bestimmten Anteil und an den Unternehmensentscheidungen nehmen möchte oder nicht sofort alle Befugnisse auf den kommenden Besitzer vergeben werden sollen. Der Prüfer ist im Allgemeinen frei wählbar, es bietet sich indess an, Personen aus dem nahestehenden Umfeld des Unternehmens zu wählen. Das könnte beispielsweise der Steuerberater, ein Mitarbeiter einer Bank oder darüber hinaus ein professioneller Berater eines Unternehmens sein. Dieser Berater ist indess in erster Linie eine finanztechnische Entscheidung, preiswert sind die Unternehmensberater zumeist auf jeden Fall nicht.
Geschrieben von Ralph Schuenemann ( Ralph.Schuenemann [at] googlemail.com )
|
|
|
| |