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Umfassende Erklärung zu den Formen des Leasing
Das Leasing stellt eine Form der vertraglich geregelten Nutzungsüberlassung von einem Leasingobjekt gegen die Zahlung eines vereinbarten Leasingentgeltes dar. Der Leasinggeber hat dabei die Beschaffung und Finanzierung des Leasinggegenstandes durchzuführen.

Im Unterschied zum Mietvertrag sind beim Leasing alle Wartungs- und Instandsetzungsleistungen bzw. der Gewährleistungsanspruch vertraglich dem Leasingnehmer übertragen. Zusätzliche Vereinbarungen wie die Übernahme der Wartung des Leasingobjektes durch den Leasinggeber gegen die Zahlung eines monatlichen Pauschalbetrags sind möglich. Dafür tritt der Leasinggeber die Kaufrechte an dem Leasingobjekt an den Leasingnehmer, der die Preis- und Sachgefahr trägt, ab.

Leasing bieten zum einen Leasingunternehmen, die mit Herstellern oder Banken zusammenarbeiten und zum anderen unabhängige Leasingunternehmen an. Verschiedene Arten von Leasing können nach dem Leasinggeber, Leasingnehmer, speziellen Vertragsverhältnissen, der Ausrichtung der Leasinggesellschaft, nach dem Leasingobjekt, Geschäftssitz oder Vertragsbeziehung der Leasingpartner, Vertriebsweg, Objektwert unterschieden werden.

Nach dem Leasinggeber können das Herstellerleasing, bei dem der Hersteller als Leasinggeber auftritt und das Leasing bei Leasinggesellschaften ohne Herstellerbindung unterschieden werden. Hinsichtlich des Leasingnehmers kann das Privatleasing und gewerbliche Leasing, welches von natürlichen oder juristischen Personen im Zuge der Selbstständigkeit durchgeführt wird, unterschieden werden. Spezielle Leasingverträge liegen dem Großobjekt-Leasing, die die Gründung einer Leasinggesellschaft zur Folge hat, die nur dieses Objekt verleast und dem Sale and Lease-Back, welches durch den Verkauf von Objekten an eine Leasinggesellschaft und anschließendes Rück-Leasing zugrunde.
Ferner können Mobilienleasing, Immobilienleasing, Fahrzeugleasing und Flottenleasing nach dem Leasingobjekt unterschieden werden. Unterhalten Leasingnehmer und Leasinggeber ihre Geschäftssitze in unterschiedlichen Ländern, handelt es sich um ein Cross-Border-Leasing anstelle des inländischen Leasings.

Neben der direkten Vertragsbeziehung zu einem Leasingunternehmen besteht auch die Möglichkeit indirekt über die Untervermietung, beispielsweise durch den Händler im Zuge der Kundenbindung, das Leasing durchzuführen. Betrachtet man den Vertriebsweg, kann neben dem direkten Vertrieb auch das Vendorleasing zum Einsatz kommen, welches durch die engere Zusammenarbeit zwischen Leasinggesellschaft und Händler gekennzeichnet ist. Werden Objekte unter einem Anschaffungswert von 25.000 Euro verleast, spricht man von Small-Ticket-Leasing und bei Immobilien, Flugzeugen etc. von Big-Ticket-Leasing.

Hinsichtlich der Art von Leasingverträgen lassen sich Vollamortisations-, Teilamortisations- und kündbare Leasingverträge unterscheiden. Vollamortisationsverträge garantieren eine Bezahlung des der Anschaffungskosten des Objektes und der Finanzierungskosten innerhalb der Laufzeit. Bei Teilamortisationsverträgen erfolgt demzufolge nur teilweise die Bezahlung der Anschaffungskosten. Kündbare Leasingverträge enthalten bei Vertragsschließung entsprechende Regelungen zur Kündigung.


Geschrieben von Jens Graupner ( jens.graupner [at] w2on.com )

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