Seit einiger Zeit gibt es im Zuge der europäischen Zusammenarbeit den EU-Führerschein, der die Handhabung in der gesamten EU vereinfachen soll. Mit der Einführung des neuen EU-Führerscheins sollte es den Einwohnern der Europäischen Union erleichtert werden, wenn sie zum Beispiel innerhalb der EU umziehen. Die neue Fahrerlaubnis ist nämlich in allen Mitgliedstaaten gültig, und muss so nicht mehr neu beantragt werden. Mit der Einführung dieses EU-Führerscheins hat sich auch die Einteilung der verschiedenen Klassen geändert. Der EU-Führerschein hat wesentlich mehr Fahrzeugklassen als der alte deutsche Führerschein. So dürfen zum Beispiel Führerscheinneulinge wenn sie einen PKW-Führerschein machen nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen steuern. Hat man seinen Führerschein noch zu Zeiten der alten Regelungen gemacht, darf man weiterhin Fahrzeuge bis zu einem Gewicht von 7,5 Tonnen führen. Geändert hat sich auch das äußere Erscheinungsbild. Der EU-Führerschein besteht nur noch aus einer kleinen Plastikkarte und nicht mehr wie bisher aus Papier. Mit der Einführung der neuen EU-Richtlinien hat sich für viele eine ganz neue Perspektive eröffnet. Bis zum Jahre 2013 kann man eine Fahrerlaubnis auch im europäischen Ausland erwerben. Diese Tatsache führte in letzter Zeit zu dem so genannten Führerscheintourismus. Denn wer hierzulande die Fahrlizenz entzogen bekommt, muss unter Umständen die MPU über sich ergehen lassen. Diese, im Volksmund auch Idiotentest genannte, medizinisch-psychologische Untersuchung kostet meistens viel Geld und Zeit. Mit der neuen EU-Richtlinie können Betroffene jetzt ihren Führerschein zum Beispiel im benachbarten Polen machen und sparen sich so die MPU. Da die Erfolgsaussichten, diesen Test zu bestehen, nicht sehr groß sind, reizt viele Menschen die Chance, den Führerschein im Ausland zu machen.
Geschrieben von Torsten Drewes ( drewes.torsten [at] freenet.de )
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