Krankenversicherungen
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In Deutschland gibt es 2 grundlegende Versicherungsarten für eine Krankenversicherung. Die private Krankenversicherung und die gesetzliche Krankenversicherung. Steht man vor der schwierigen Entscheidung sich für eine dieser zwei Versicherungsarten entscheiden zu müssen, sollten im Vorfeld die grundlegenden Unterschiede der beiden Krankenversicherungen verglichen werden. Daher geht dieser Artikel auf die verschiedenen Leistungen der Versicherungsarten ein und gibt Tipps zum Finden einer geeigneten Krankenversicherung. Private oder gesetzliche Krankenversicherung?
Erste große Unterschiede zwischen den beiden Versicherungsarten werden bereits bei der ambulanten Pflege und Krankenhausaufenthalten deutlich. In den privaten Krankenversicherungen hat der Patient die freie Arztwahl. Das heißt, er kann sich zwischen allen niedergelassenen Ärzten und Fachmedizinern entscheiden. Bei einem Krankenhausaufenthalt steht es dem Versicherungsnehmer zudem frei ob die Behandlung durch einen Chefarzt erfolgen soll. Auch die Wahl einer privaten Klinik ist bei der privaten Krankenversicherung möglich. In den gesetzlichen Krankenkassen hat dazu im Vergleich der Versicherte nur die Wahl zwischen Ärzten mit Kassenzulassung. Gleiches gilt auch für die Wahl eines geeignetem Krankenhauses. Eine Chefarztbehandlung bei der gesetzlichen Krankenkasse ist ausgeschlossen. Bei der ambulanten Behandlung muss zudem vom Versicherungsnehmer eine Praxisgebühr pro Quartal in Höhe von 10 € gezahlt werden. Befreiungen von dieser Praxisgebühr sind in Ausnahmefällen möglich. Auch bei stationären Aufenthalten muss sich der Versicherte in den gesetzlichen Krankenversicherungen mit Zuzahlungen beteiligen. Nach der letzten Gesundheitsreform sind dies 10 € für max. 28 Tage im Kalenderjahr.
Auch beim Zahnersatz finden sich teilweise gravierende Unterschiede zwischen den beiden Versicherungsarten. So erhalten Patienten in den gesetzlichen Krankenkassen seit der letzten Gesundheitsreform im Jahr 2005 keine Zuzahlungen mehr. Hier hat der Versicherte jedeglich die Möglichkeit zum Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung. In den privaten Krankenversicherungen ist der Zuschuss für einen Zahnersatz abhängig vom vereinbarten Versicherungstarif. Bis zu 100% Erstattung für einen Zahnersatz sind möglich. Darin sind auch hochwertige Materialien wie Gold, Keramik und Titan inbegriffen.
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Geschrieben von Silko Vogt ( info [at] seofonia.de )
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