Grundlagen zum Immobilienkredit
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Der Immobilienkredit für Selbständige wird von unterschiedlichen Kreditinstituten gewährt. Diese teilen die selbständig tätigen Personen meist in zwei verschiedene Gruppen ein. Das sind zum einen Freiberufler, wie Rechtsanwälte, Ärzte oder Fotografen, und zum anderen Gewerbetreibende und Selbständige. Der Unterschied besteht darin, dass Freiberufler von einem Großteil der Banken als Privatkunden betrachtet werden.
Freiberufler haben demnach die Möglichkeit, sämtliche gängige Finanzierungsmodelle zu nutzen. So kann diese Gruppe in der Regel auch von Privatkundenbanken bedient werden. Klassische Gewerbetreibende werden nur von Banken bedient, die auch einen Immobilienkredit für Selbständige gewähren. Im Normalfall werden Finanzierungen für Kauf, Neubau und Umschuldung, so genannte Forward-Darlehen, angeboten. Außerdem wird der Immobilienkredit für vermietetes oder selbstgenutztes Wohneigentum bis zu einer Höhe von 100 Prozent des Kaufpreises oder der Grundstücks- bzw. Baukosten gewährt. Dabei sind auch die üblicherweise anfallenden Baunebenkosten inbegriffen.
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Gewerbe und selbstgenutzte Immobilien
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Auch Wohnimmobilien, die zum Teil gewerblich genutzt werden, können bis zum vollen Kaufpreis finanziert werden. Genauer betrachtet ist der Immobilienkredit in diesem Zusammenhang auch an bestimmte Bedingungen geknüpft. So werden Mehrfamilienhäuser oder Geschäfts- und Wohnhäuser meist bis zur X-fachen Summe der Jahresnettokaltmiete für das entsprechende Objekt finanziert. Es besteht also die Möglichkeit, dass eine Bank einem Kunden einen Immobilienkredit bis zur 12-fachen und eine andere Bank dem Kunden diesen Kredit bis zur 13-fachen Jahresnettokaltmiete des Objekts gewährt.
Manchmal muss eine vermietete oder selbstgenutzte Eigentumswohnung auch eine bestimmte Wohnfläche aufweisen, damit sie finanziert wird. Einige Banken schließen die Finanzierung bestimmter Objekte gänzlich aus. So gibt es Banken, die Reihenhäuser finanzieren, aber keinen Immobilienkredit für ein Zweifamilienhaus mit benachbarter Halle für die gewerbliche Nutzung gewähren. Manche Kreditinstitute haben sich hingegen sogar auf eine bestimmte Objektrichtung, wie bspw. reine Gewerbeimmobilien spezialisiert.
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Um einen Immobilienkredit zu erhalten, müssen die Kreditempfänger bestimmte Vorraussetzungen erfüllen. Erst wen dies der Fall ist erhalten sie die Finanzierung durch den Kreditgeber. Im Normalfall muss der Kreditnehmer mindestens drei volle Jahre selbständig in der entsprechenden Branche tätig sein. Häufig wird ab eines bestimmten prozentualen Wertes
auf die vorgenannte Bedingung verzichtet. So erteilen Banken in der Regel Immobilienkredite, ohne auf die Dauer der Selbständigkeit zu achten, wenn die Finanzierung nur bis zu 60 Prozent des Wertes der Immobilie ausmacht. Häufig berechnen Banken für den Immobilienkredit das Nettoeinkommen des Selbständigen.
Dieses setzt sich aus dem durchschnittlichen Gewinn der letzten drei Jahre abzüglich 10 bis 30 Prozent zusammen. Der pauschale Abzugsbetrag ist bei Banken verschieden und wird wegen der für den Selbständigen aufkommende Steuern und Altersversorgung abgezogen.
Weitere Informationen zu dem Thema unter www.forwarddarlehen-vergleich.de/kredit/immobilienkredit/
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Geschrieben von Oliver Griester ( sm [at] channel-plus.de )
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