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Gutachterliche Stellungnahme oder Verkehrswertgutachten
Eine gutachterliche Stellungnahme, oder Kurzgutachten ist eine sinnvolle und preiswertere Lösung, sollte ein potentieller Käufer oder Verkäufer einer Immobilie sich gerne über den aktuellen Wert des Objektes informieren wollen. Ein Verkäufer kann durch die Vorlage dieser schriftlichen Stellungnahme eines Sachverständigen eine bessere Verkaufsposition erlangen, umgekehrt kann es dem Käufer zu einer besseren Verhandlungsführung mit dem Verkäufer dienen.

Sollte man sich für ein Kurzgutachten entscheiden, benötigt man einige Unterlagen, die bereits im Vorfeld besorgt werden können. Einige Gutachter übernehmen das nach Ausstellung einer Vollmacht aber auch selbst. Zu den erforderlichen Unterlagen gehören u.a ein Auszug aus dem Grundbuch, ein amtlicher Lageplan, den man beim zuständigen Katasteramt erhält, und Plankopien. Sollten diese nicht mehr vorliegen, kann man diese noch einmal beim Baurechtsamt anfordern.

Der wichtigste Punkt ist wie bei einem Verkehrsgutachten eine ausführliche Objektbegehung, die auch gemeinsam mit dem Verkäufer, bzw. Käufer durchgeführt werden kann. Bei dieser Besichtigung überprüft der Gutachter nicht nur den Wohnbereich und den Keller auf Feuchtigkeit und Schimmelbildung, sondern er überprüft auch Fenster, Türen und Wärmedämmung auf eventuell vorhandene Undichtigkeiten. Ein weiterer wichtiger Prüfpunkt ist das Dach, das der Experte samt Regenrinne und Gebälk auf seinen Zustand überprüft. Der Sachverständige prüft jedoch nicht nur den Innenraum, er führt ebenfalls eine Überprüfung vorhandener Garagen, Außenbalkone, Terrassen und Brüstungen auf Zustand und Sicherheit durch. Der Zustand der Elektroinstallationen, Hausleitungen und Wasseranschlüsse wird ebenfalls in die Objektbesichtigung mit einbezogen.

Bei diesen gutachterlichen Stellungnahmen ist jedoch zu beachten, dass diese gerichtlich keinen Beweiswert haben. Sollte es also zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, wie z.B. in Scheidungsfällen oder bei Erbstreitigkeiten können sie nicht zur Beweisführung vorgelegt werden.

Wer den Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Köln plant kann die Hilfe des Sachverständigenbüros Günther in Anspruch nehmen, der als Bausachverständiger Köln über gute Referenzen und ein hohes Maß an Kompetenz verfügt.

Geschrieben von Max Neugebauer ( jsartikel [at] seos-club.de )

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