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Die Pflichten eines Concierges, der Hausmeisterdienst kann vielseitiger Natur sein. Von der Organisation der Säuberung Flurbereiches in einem Hochhaus bis hin zur Instandsetzung von Dachgiebeln nach Orkanen. Der Hausverwalter eines Wohnblocks hat sich um die vorschriftsmäßige Säuberung der Treppen zu kümmern, sowie Schäden an die Hausverwaltung mitzuteilen.
Er ist z.B. zuständig, wenn ein Hausbewohner die Schlüssel vergessen hat. Für so einen Fall hat der Concierge einen Sicherheitsschlüssel oder ruft einen Türaufmachdienst. Bei einem Rohrbruch usw. ist der Concierge gleichermaßen Ansprechpartner. Der Hausmeisterdienst beinhaltet darüberhinaus, falls in einem Wohnkomplex Wasch- und Trockenautomaten sind, Wechselgeld für die Wasch- und Trockenautomaten zur Verfügung zu stellen. Wenn Reinigungsunternehmen anwesend sind, ist der Concierge für die Unterzeichnung der Quittungen zuständig. Er versendet die Unterlagen im Folgenden weiter an die Hausverwaltung. Er ist Ansprechpartner für die Mieter bei Auseinandersetzungen. Der Hausmeisterdienst hat darüberhinaus die Verpflichtung das Äußere eines Gebäudes rein zu halten. Für so einen Fall ist der Rasenplatz in Ordnung zu halten. Wenn Steinplatten ausgewechselt werden müssen, ist der Concierge für die vorschriftsmäßige Durchführung der Reparaturen verantwortlich und kann auch Ansprechpartner für die Straßenbaufirmen sein. Er sorgt für Sauberkeit auf dem Dachboden und dass sich ebenda keine Fremde befinden. Der Hausverwalter ist dafür verantwortlich, dass eine Mietwohnung fachgerecht gesäubert wird, wenn Mietnomaden die Räume in einer furchtbaren Form hinterlassen haben und keiner für die Entrümpelung die Unkosten entrichten möchte. Bei Reinigungsunternehmen und verschiedenen Handwerkerfirmen ist er zuständig und checkt die Instandsetzungsarbeiten, damit die Verbesserungen in zufriedenstellender Weise erfolgt. Die Putzbetriebe werden vom Hauswalter mit kontrolliert. Des weiteren hat der Concierge bei Gebäudereinigungen zu beachten, dass keine zusätzlichen Mängel herbeigeführt werden. Der Hausmeisterdienst erledigt gleichermaßen kleinere Umarbeiten in den beauftragten Wohnungen.
Diese werden vom Hauswalter auf der Stelle erledigt. Bei schwierigeren Umarbeiten werden die professionellen Renovierungsfirmen, nach Absprache mit Hauseigentümern ruft. |
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Geschrieben von Franz Moor ( franz.moor [at] arcor.de )
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