Hundesteuer, wirklich für den Hund?
Vor zweihundert Jahren konnte sich nur die privilegierte Schicht, durch Zahlung einer Luxussteuer, einen Hund leisten. Nicht nur die Hundesteuer auch andere Besteuerungen greifen oft auf Gesetze zurück, die schon mehrere Jahrhunderte alt sind.

Bis auf wenige Ausnahmen muss jeder der in Deutschland oder Österreich einen Hund hält, Hundesteuer zahlen. Ermäßigungen gibt es in Österreich für Personen, die einen Sozialpass der Stadt Wien haben, diese erhalten 50 % Erlass, wenn sie eine Ausgleichszulage, Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe erhalten.
Auch in Deutschland erteilen Gemeinden unter gewissen Voraussetzungen eine Ermäßigung oder eine völlige Befreiung der Hundesteuer.

Zum Beispiel entfällt für Schwerbehinderte Hundehalter meist die Zahlung ganz. Ebenso für Blinden.- und Gebrauchshunde. Für viele Bürger ist es nicht immer verständlich warum die Hundesteuer nicht für die Reinigung der Hinterlassenschaften unserer Vierbeiner eingesetzt wird. Dies liegt darin, das die Hundesteuer nicht zweckgebunden ist, Gebühren die eine Gemeinde erhebt, müssen immer für die Sache eingesetzt werden, zum Beispiel Müllabfuhr.- oder Strassenreinigungsgebühren. Dies gilt in Deutschland ebenso wie bei unseren Nachbarn in Österreich.

In den Zeiten der immer steigenden Lebenshaltungskosten, wird es auch für viele Hundebesitzer immer schwerer, den Unterhalt für seine Lieblinge aufzubringen. Zu den Steuern, fallen auch Tierarztkosten, Futter und Pflegeprodukte für den Hund an. Gerade alleinstehende ältere Menschen, mit einer kleinen Rente, können dies kaum noch aufbringen. Aber gerade hier, ist ein Haustier oft ein Mittel gegen Depressionen, Bewegungsmangel und Vereinsamung.

Denn jedes „Gassigehen“ bringt Bewegung, Kontakt zu Mitmenschen und ist gut für Herz und Kreislauf. Es erspart so manchen Gang zum Doktor und den Krankenkassen oft die Arztrechnung. Hundesteuer ist also eher eine Art Gesundheitssteuer.

Geschrieben von Ronald Valdiek ( rvaldiek [at] yahoo.de )

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