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Importabfertigung zur Identifikation
Bei der Importabfertigung geht es im Gegensatz zur Exportabfertigung um Waren, die ins Land eingeführt werden sollen. Hier versuchen Bundesgrenzschutz und Zoll gleichsam geschmuggelte Waren wie beispielsweise Drogen oder Zigaretten zu erkennen und zu konfiszieren, um sie nicht auf den deutschen Markt gelangen zu lassen.

Möglichkeiten zur Kontrolle bei der Importabfertigung bieten sich vor allem an Grenzübergängen, Bahnhöfen, Flughäfen und an Häfen. Dabei gilt, je größer der Verkehr und der Zulauf, desto höher die Gefahr einer Importierung unverzollter oder geschmuggelter Waren.

Gerade die großen Flughäfen bieten da reichlich Möglichkeiten. Zudem sind innerhalb der europäischen Union die Grenzen relativ offen, so dass lediglich sporadisch kontrolliert werden kann. Dies erhöht natürlich die Chancen, Waren zu importieren, deren Handel beispielsweise in Deutschland verboten sind oder welche etwa meldepflichtig sind. Ein Beispiel dafür sind seltene oder exotische Tiere. Gerade das Internet bietet hier gute
Kontaktmöglichkeiten, die meisten offenen Grenzen tun ihren Rest.

Zwar bietet sich den Zollbehörden rechts und links der Grenzen Kontrollen durchzuführen doch beschränken sich diese häufig auf kurze Fahrkontrollen, um zumindest den Eindruck zu erwecken, es gäbe Gefahr beim Einfuhr von Waren. Vielmehr besteht aber die Gefahr, dass Deutschland aufgrund der zu laschen Regelungen an den Grenzen bei der Importabfertigung mit einem Überhang an unverzollter Ware rechnen muss. Hier wäre es sinnig, die Zollabfertigung zumindest wieder an gewissen Stellen einzuführen, oder nicht lediglich dem Zoll die Zollabfertigung zu überlassen, sondern vermehrt auf die Polizei zu setzen.

Der Bundesgrenzschutz allein bietet bei der Zollimportabfertigung ebenfalls zu wenig Schutz, wird hier doch stetig gekürzt.


Geschrieben von Oliver Lindner ( ol [at] seo-kueche.de )

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