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In Deutschland ist Personalvermittlung seit 1994 möglich.

Personalvermittlung in Deutschland

In Deutschland ist Personalvermittlung seit 1994 möglich. Zuvor hatte allein das damalige Arbeitsamt das Recht, Job-Suchende in Jobs zu vermitteln. Es gab zwar einige geringfügige Ausnahmen ( z.B. Künstleragenturen ), aber diese waren nicht wirklich relevant. Die Vermittlungshonorare wurden ausschließlich von den Unternehmen bezahlt, in die vermittelt wurde. Der Personalvermittler brauchte eine Zulassung, welche er nur bei fachlicher Qualifikation erhielt. Damit wurde sichergestellt, dass nur ausreichend qualifizierte Personen die Tätigkeit eines Personalvermittlers ausüben durften. Hierzu gehören u.a. eine sehr gute Allgemeinbildung, hohe Servicementalität, ausgeprägte Vertriebserfahrung und Kommunikationsstärke. Fachkenntnisse, PC-Erfahrung und kaufmännische Kenntnisse sind ebenso wichtig wie ein aktueller Wissensstand im Vertragswesen und im Arbeitsrecht. Die Tätigkeiten des Personalvermittlers beinhalten, vor allem neben der Job-Akquise und dem Recruitment ( Personalbeschaffung ), hauptsächlich das sogenannte Profiling und Matching. Im Einzelnen bedeutet dies, die Ausarbeitung und Abgleichung des Bewerberprofils mit dem Stellenprofil.


Seit 2002 ist die Tätigkeit des Personalvermittlers nicht mehr erlaubnispflichtig. Das bedeutet, jeder kann und darf ein Gewerbe darauf anmelden und diese Tätigkeit ausüben. Fachliche Qualifikationen, aber auch persönliche Fähigkeiten werden nicht hinterfragt. Auch dürfen Honorare von Job-Suchenden genommen werden, welche aber vertraglich vereinbart werden müssen und gewissen Höchstsätzen unterliegen. Diese sind angelehnt an die Höhe des Vermittlungsgutscheins der Agentur für Arbeit, dessen Einführung im selben Jahr erfolgte.

JAM – Jobs und Stellenangebote


Geschrieben von Burkhard Ritz ( info [at] personalvermittlung-und-arbeitsvermittlung.de )

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