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Da in Zukunft die Renten auch weiterhin sinken werden, sollte sich keiner mehr auf die gesetzliche Rente verlassen, sondern Eigeninitiative entwickeln und eine individuelle private Altersvorsorge sich aussuchen und abschließen.
Die Riester- Rente bietet allen gesetzlich Rentenversicherten Bürgern eine attraktive zusätzliche Anlagemöglichkeit auf das Rentenleben..
Die Riester- Rente ist eine freiwillige private Altersvorsorge, durch die man mit staatlichen Zuschüssen die persönliche Vorsorgelücke schließen oder verringern kann.
Während man im aktiven Arbeitsleben Beiträge in Banksparpläne oder einen Fond einzahlen kann, bekommt man bei der Riester-Rente staatliche Zulagen und Steuerfreibeträge. Da die Riester- Rente behördlich zertifiziert ist, garantiert der Versicherer eine Rückzahlung mindestens in der Höhe der eingezahlten Beiträge plus zur Zeit 2,25 % Zinsen. Durch die staatlichen Förderungen liegt die Riester- Rente deutlich über dem Zins vergleichbarer Anlagen.
In Anspruch genommen werden kann die Riester- Rente von jedem Bundesbürger. Ausgenommen sind zurzeit leider noch Selbstständige, die nicht gesetzlich rentenversichert sind. Diese können sich jedoch über die Rürup- Rente privat Rentenversichern.
Ganz besonders lohnend ist die Riester- Rente für Familien mit Kindern. Ab 2008 sind für Familien mit Kindern 4 % des Bruttogehaltes erforderlich, um die Maximalförderung zu erhalten.
Da Selbstständige zurzeit leider noch keine Riester- Rente und deren staatliche Zuschüsse beantragen können, bietet sich für diese Personen die Rürup- Rente an.
Die Rürup- Rente ist eine private Rentenversicherung, jedoch mit hoher Steuerförderung. Sie bietet sich für Selbstständige und Freiberufler besonders an, da diese Personen ihre Altersvorsorge ohnehin selbst in die Hand nehmen müssen. Ähnlich wie bei der Riester- Rente basiert die Rürup- Rente auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Die Beiträge werden angespart und verzinst. Mit Beginn des Rentenalters wird eine monatliche Rente ausgezahlt.
Erwähnenswert ist jedoch auch, dass weder Riester- noch Rürup- Rente pfändbar sind. Sie zählen auch nicht zum privaten Vermögen. Folglich muss das Angesparte Kapital bei einer eventuellen Arbeitslosigkeit auch nicht zu allererst aufgebraucht werden um Arbeitslosengeld II zu beziehen.
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Geschrieben von Frank Ander ( frankander [at] gmx.de )
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