Die Sozialversicherung in Deutschland
|
|
Die Kosten in der Sozialversicherung werden hauptsächlich durch Beiträge finanziert, teilweise auch durch Steuern, wenn die Defizite in einem Jahr zu hoch waren. Der Beitrag wird nach der Höhe des Einkommens berechnet und wird beim Angestellten vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer je zur Hälfte bezahlt. Die gesetzliche Unfallversicherung bildet eine Ausnahme, hier zahlt der Arbeitgeber den Beitrag allein. Jeden Monat werden die Beiträge für die verschiedenen gesetzlichen Versicherungen vom Arbeitgeber vom Lohn einbehalten und an die jeweiligen Sozialversicherungsträger weitergeleitet. Beiträge werden nicht unbegrenzt erhoben, sondern nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze. Gehälter, die darüber hinaus gehen werden nicht mehr mit Beiträgen belastet. Bei der Krankenversicherung gibt es die Besonderheit, daß man als Angestellter mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze die gesetzliche Krankenkasse ganz verlassen kann und sich statt dessen in einer PKV versichern kann, das ist in den anderen Bereichen der Sozialversicherung nicht möglich.
|
Die Beitragsbemessungsgrenze
|
|
Die Beitragsbemessungsgrenzen erhöhen sich jedes Jahr zum Jahreswechsel, abhängig von der aktuellen Lohnentwicklung. Alle, die über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, zahlen somit einen Höchstbeitrag an die Sozialversicherung und bei einer Änderung der Beitragsbemessungsgrenze erhöht sich der Beitrag, obwohl sich der prozentuale Beitrag nicht geändert hat. Einige Jahre nach dem Mauerfall waren die Beitragsbemessungsgrenzen in den neuen und alten Bundesländern noch unterschiedlich, in den neuen Ländern etwas niedriger, weil man hier von einem insgesamt niedrigeren Einkommensniveau ausgegangen ist. Inzwischen wurden die Grenzen angepasst.
|
Die gesetzlichen Krankenkassen
|
Die gesetzlichen Krankenkassen sind der zweit älteste Versicherungszweig und haben ihren Ursprung 1883. Ein Drittel der Bevölkerung ist in einer AOK versichert, ein weiteres Drittel in einer Ersatzkrankenkasse. Freie Wahl besteht heutzutage für jeden Kassenpatienten, auch in eine Betriebskrankenkasse oder eine Innungskrankenkasse zu wechseln. Bis vor einigen Jahren war dies nicht so ohne weiteres möglich, bestimmte Kassen hatten sich auf bestimmte Berufsgruppen spezialisiert. In der AOK waren hauptsächlich gewerbliche Arbeitnehmer und Rentner, in der DAK, BEK und KKH waren hauptsächlich kaufmännische Angestellte, in die Techniker Krankenkasse wurde man nur als Akademiker oder Angehöriger von technischen Berufen aufgenommen und die Betriebskrankenkassen waren nur für Mitarbeiter der jeweiligen Unternehmen geöffnet. Heute kann man in fast jede gesetzliche Krankenversicherung wechseln unter Einhaltung der Kündigungsfristen oder wenn man über der Beitragsbemessungsgrenze liegt auch in eine PKV gehen.
Autor: Ulrich Lindemann info (at) pkv-1x1.de
|
Geschrieben von Ulrich Lindemann ( info [at] pkv-krankenkassen-vergleich.de )
|
|
|
| |