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Kleine Einführung zum Thema Vertragsrecht
Die Bindung an einen Vertrag wird als Grundsatz des Vertragsrecht bezeichnet. Als Vorraussetzung hierfür dient der Vertrag selbst, welcher als zweiseitiges oder aber auch mehrseitiges Rechtsgeschäft bezeichnet wird.
Logischerweise sind hierfür mind. zwei Parteien erforderlich, zwischen denen ein Vertrag zustande kommt. Die Willenserklärung ist beidseitig übereinstimmend und freiwillig wodurch der Vertrag zustande kommt.
Ein einseitiges Rechtsgeschäft wäre zum Beispiel eine Kündigung da sie in der Regel von nur einer Seite abgegeben wird.
Als Angebot oder aber auch Antrag bezeichnet man die zuerst abgegebene Willenserklärung. In einem solchem Antrag oder Angebot ist meist bis auf das kleinste Detail hin alles aufgeführt was in einem solchen Rechtsgeschäft zustande kommt. Mit allen Verpflichtungen und Rechten der verschiedenen Vertragsparteien.
Der Vertrag befindet sich bis zur Annahme aller Parteien in einem so genanntem schwebendem Zustand, da ja bisher nur eine Partei dem Vertrag zugestimmt hat. Sofern alle Vertragsparteien dem Vertrag zugestimmt haben, wird dieser rechtskräftig und gültig im Sinne des Gesetzes.
Damit ein Vertrag wirksam wird, muss er sämtlichen Vertragsparteien zugestellt werden. Erst dann und auch nur dann ist der Vertrag letztendlich gültig und zugelassen. Grundsätzlich bedarf es auch nicht der Schriftform bei einem Vertrag sondern es reicht voll und ganz des formfreien Abschlusses zwischen den beiden Vertragsparteien.
Selbst ein Gespräch am Handy, oder aber auch der Verkehr per E-Mail reichen hier voll und ganz aus um einen Vertrag abzuschließen. Es gibt aber auch hier Ausnahmen wie zum Beispiel der Kauf von einem Grundstück, welches dann aber explizit im Gesetz festgehalten wurde.
Sollten Sie fragen haben, bei welchen Verträgen das unter anderem zutreffen kann, so können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an einen Anwalt der Rechtsanwaltskanzlei Weiß & Partner aus Esslingen wenden. Hier wird Ihnen ohne weiteres eine gute Beratung und bei Bedarf auch rechtliche Hilfe geboten.
Sollten Sie Standardvertragstypen suchen, so finden Sie diese ohne weiteres im Bürgerlichen Gesetzbuch sowie auch im Handelsgesetzbuch.
Sollten Sie also irgendwelche Fragen haben oder aber selbst einen Vertrag brauchen oder aber prüfen lassen wollen, so wenden Sie sich doch einfach an die Rechtsanwälte Weiß und Partner, damit Sie auf der sicheren Seite stehen und nicht im Nachhinein das Nachsehen haben.

Geschrieben von Sven Schmidt ( office [at] pr.ag )

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