|
Wer krank wird und nicht arbeiten, das heißt, kein Geld verdienen kann, droht zu verarmen. Diese Erkenntnis wurde den Menschen schon sehr früh bewusst, doch viel ändern konnten sie daran nicht. Natürlich gab es Bemühungen, kranken Menschen beizustehen, doch einen Krankheitsschutz, wie es ihn heute gibt, gab es lange nicht.
Als erste Einrichtungen, das war ab dem frühen Mittelalter, gingen die Zünfte dazu über, ihre eigenen Mitglieder in Notfällen, wie z.B. Krankheit, zu unterstützen. Finanziert wurde diese Hilfe aus den angesammelten Vermögen, dass über die Mitgliedsbeiträge erworben wurde. So entstand bei den Zünften so etwas wie eine erste private Krankenversicherung (PKV). Anfang des 18. Jahrhunderts interessierte sich erstmals auch der Gesetzgeber für die Versicherung von Kranken. 1845 wurde dann in Preußen die Gründung von Krankenkassen zugelassen und den Gemeinden wurde gestattet, die am Ort beschäftigten Gesellen und Gehilfen zu zwingen, diesen Krankenkassen beizutreten. Entsprechend dem preußischen Vorbild erließen anschließend die meisten anderen Staaten ähnliche Vorschriften. 1876 wurde dann über das Gesetz für eingeschriebene Hilfskassen eine einheitliche Regelung für das gesamte Deutsche Reich gefunden. In den nachfolgenden Zeiten der Industrialisierung wurden schließlich verschiedene Sozialversicherungen eingeführt.
Aufgrund dieser Reformen kam es ab 1883 zur Einführung der Krankenversicherung für Arbeiter, ab 1884 kam die Unfallversicherung dazu und ab 1889 gab es auch noch eine gesetzliche Rentenversicherung. Schon damals wurden Festbeträge einbezahlt. Für die Trägerschaft der sozialen Krankenversicherungen wurden Gemeindekrankenversicherungs-, Orts-, Betriebs-, Innungskrankenkassen, Knappschafts- und Hilfskrankenkassen gegründet. Für eine bestimmte, klar umrissene Personengruppe gab es ab diesem Zeitpunkt eine Versicherungspflicht. Die Bevölkerungsschichten, die von dieser Pflicht ausgenommen waren und sich bei den Kassen nicht versichern konnten, gründeten entsprechende Einrichtungen auf privatwirtschaftlicher Basis, die ersten privaten Krankenkassen (PKV). Sie erhielten einen starken Zulauf von Beamten, Geistlichen und Lehrern.
Heute haben wir ca. 48 Private Krankenversicherungen, die man sich in einem PKV Vergleich sehr gut ansehen kann. Aber auch die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen kann man in einem Vergleichsrechner sehr gut beurteilen. Kommt der Gesundheitsfonds ab 2009 haben alle Krankenkassen einen einheitlichen Beitragssatz.
Reicht einer Krankenkasse das Geld nicht aus, so darf ein begrenzter Zusatzbeitrag von den Versicherten verlangt werden.
|