Angebot der Krankenversicherung
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Das Angebot ist riesig, zurzeit gibt es 150 gesetzliche Krankenversicherungen in Deutschland. Ein Krankenkassenwechsel ist ohne riesigen bürokratischen Arbeitsaufwand machbar. Sie müssen gegebenenfalls eine Quartalsfrist berücksichtigen.
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Krankenversicherungen vergleichen
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Bei gesetzlichen Krankenversicherungen ist eine Frist zur Kündigung einzuhalten. Sie ist 2 Monate zum Ende eines Monats. Bei einer Kündigung im Januar, startet die Versicherung in der neuen Krankenkasse zum 1.Juni. Die Vorschläge können vorher [in einem krankenversicherungsvergleich] abgeglichen werden. Der Krankenversicherungsvergleich bringt die Grundlage, für einen späteren Krankenversicherungswechsel. Wenn die Gesetzliche Krankenversicherung zwar von Gesetzes wegen die identischen Grundleistungen bieten müssen, so gibt es jedoch zahlreiche Unterschiede der GKV. Dem gesetzlich Versicherten, darf von einer GKV die Mitgliedschaft keinesfalls verweigert werden. Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen ist jeder minimal 18 Monate gebunden. Außerordentliche Umstände können eine vorzeitige Aufhebung rechtfertigen.
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Kündigung der Krankenkasse
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Sollte beispielsweise künftige Erhebung von Zusatzbeiträgen mittgeteilt werden, wie es bei der DAK passierte, können auch Versicherte, die bislang nicht seit 18 Monaten versichert sind, ihre Mitgliedschaft stornieren. Wer vom Angestelltenverhältnis in die selbständige Tätigkeit wechselt, kann umgehend in eine private Krankenkasse wechseln. Das gilt nicht, wenn sich der allgemeine Beitragssatz verändert. Als zum Beginn des Jahres 2011 auf 15,5 Prozent angehoben wurde, konnte man nicht außerordentlich kündigen. Ein Wechsel der Krankenversicherung ist möglich bei Beitragsveränderungen. Man sollte trotzdem einen Krankenkassenvergleich vornehmen. Manchmal ist es vorteilhaft, den Tarif in der privaten Krankenkasse zu modifizieren.Ein Krankenkassenwechsel ist meistens nicht erforderlich. Private oder gesetzliche Krankenkasse? Die Entscheidung ist häufig nicht einfach.
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Geschrieben von Dirk Schiff ( info [at] immobilien-schiff.de )
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