Krankenversicherungswechsel
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Es hat sich was getan in Sachen Krankenversicherung. Zwar kann noch immer nicht jeder, der der gesetzlichen Versicherung den Rücken kehren will, dies tun, die Möglichkeiten sind aber Anfang des Jahres einfacher geworden.
War es bisher noch so, dass Arbeitnehmer, die in eine private Krankenversicherung wechseln wollten, drei Jahre hintereinander die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten mussten – diese lag in den letzten Jahren zwischen 45.000 und knapp 50.000 Euro – reicht es mittlerweile aus, diese Grenze nur noch einmal zu erreichen. Sie wurde auf 49.500 Euro festgelegt. Das heißt, dass jeder Arbeitnehmer, der im Jahr diesen Betrag verdient oder überschreitet, und zwar das Brutto-Gehalt, selbst entscheiden kann, ob er in der gesetzlichen Versicherung bleibt oder doch einen Wechsel in die private Krankenversicherung anstrebt. Somit soll mehreren Menschen die Wahlfreiheit ermöglicht werden. Weiterhin haben Beamte, Freiberufler und Selbstständige ebenfalls die Wahl, ob sie sich in einer GKV oder PKV versichern wollen.
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Ein Vergleich zeigt die Vor- und Nachteile
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Vorweg: Man kann nicht pauschal sagen, dass man nur Vorteile hat, wenn man sich für eine private Krankenversicherung entscheidet. Während sich die Beiträge in der gesetzlichen Kasse am Einkommen orientieren, ist das bei der privaten Krankenversicherung nicht der Fall. Hier wird nach Alter, nach Vorerkrankungen und auch nach dem Geschlecht selektiert. So kann man durchaus feststellen, dass ältere Frauen einen höheren Beitrag bezahlen müssen, als junge Männer. Auch wer Vorerkrankungen hat, muss damit rechnen, dass diese nicht mitversichert werden können und somit ausgeschlossen werden. Der große Vorteil aber ist, dass man nicht an der Höhe des Verdienstes gemessen wird. Wer mehr verdient zahlt deswegen nicht höhere Beiträge, wie jemand, der wenig verdient.
Zudem kann man sich ganz nach den eigenen Wünschen versichern. Eine Grundversicherung erhält jeder. Dazu kann man sich dann für Zusatzversicherungen entscheiden, die einem selbst wichtig sind – immer mit der Berücksichtigung eventueller Vorerkrankungen.
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Künstler und Journalisten genießen Sonderrechte
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| Zu den Freiberuflern zählen auch Künstler und Journalisten. Diese haben im Bezug auf die Krankenversicherung eine Sonderstellung. Denn für diese Klientel steht die Künstlersozialkasse (KSK) zur Verfügung. Dort ist man, obwohl man keinen Arbeitgeber hat, wie ein Arbeitnehmer gesetzlich pflichtversichert. Den Arbeitgeberanteil übernimmt dann die KSK, man zahlt also – abhängig von der Höhe des Einkommens – den gesetzlichen Beitragssatz von 15,5%. Das heißt, dass Künstler und Journalisten somit automatisch in der GKV sind und nicht in eine private Krankenversicherung wechseln können – außer, sie beenden ihre Freiberuflichkeit. Alternativ können sie sich auch von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen, wenn die Voraussetzungen gegen sind, die auch für Arbeitnehmer gelten. |
Geschrieben von Peter Gunsmann ( peterg1978 [at] gmx.de )
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