Leihwagen – Wichtiges, das beachtet werden muss
Möchte man einen Leihwagen nutzen, gibt es einige Dinge, die unbedingt beachtet werden sollten, damit es auch keine Probleme gibt. Bei der Annahme und auch der Rückgabe von einem Leihwagen muss unbedingt mit einem Mitarbeiter der Autovermietung eine Kontrolle des Wagens durchgeführt werden. Vorschäden werden bei der Übergabe an den Leiher in ein Übergabeprotokoll eingetragen.
Die Schäden, die man entdeckt, sollte man unbedingt eintragen lassen und einen Durchschlag des Protokolls erhalten. Dies gilt auf für die Rückgabe von einem Leihwagen. Es kann auch hilfreich sein, den Wagen von allen Seiten zu fotografieren. Die Vertragsbedingungen müssen unbedingt eingehalten werden, damit es nicht zu Folgekosten kommt. Häufig muss man den Leihwagen bei der Rückgabe wieder betanken. Dies gilt aber meist nur, wenn man den Leihwagen auch vollgetankt erhalten hat. Manchmal muss die Füllung auch bei der Übernahme des Wagens bezahlt werden und er kann unbetankt zurückgegeben werden. Restmengen werden aber dann nicht erstattet.
Hat man gerade mit 18 Jahren seinen Führerschein gemacht und möchte sich einen Leihwagen mieten, um ein wenig herumzufahren, wird man schnell enttäuscht sein, denn bei den Vermietungen ist ein Mindestalter für einen Leihwagen von 21 Jahren vorgegeben. Mit dem Leihwagen darf in der Regel nur derjenige fahren, der als Fahrer eingetragen wurde. Aber es ist ach möglich, Zusatzfahrer einzutragen. Hierfür wird aber oft eine Gebühr verlangt.
Beachten muss man unbedingt auch die Versicherungen, die mit dem Leihwagen mieten abgeschlossen werden. In der Regel gehört die Haftpflichtversicherung schon automatisch mit zum Mietvertrag für den Leihwagen, sodass der Fahrer in einem Schadenfall abgesichert ist. Es gibt auch die Versicherung für den Diebstahlschutz, eine Haftreduzierung und eine Versicherung für die Insassen. Nicht jede Versicherung ist Pflicht, aber sie sind immer sinnvoll. Sollte es zu einem Unfall oder Diebstahl kommen, ist unbedingt die Polizei zu rufen und die Mietstation für den Leihwagen zu informieren. Den Vertrag für den Leihwagen sollte man sich unbedingt ganz genau durchlesen und unklare Punkte klären. |
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Geschrieben von Michael Dunker ( redaktionsservice [at] googlemail.com )
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